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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Trans Frau scheitert mit Klage auf Kostenerstattung von Barthaarentfernung
Erneut lehnte ein Gericht die Kostenübernahme für eine kosmetische Entfernung der Gesichtsbehaarung einer trans Frau ab. Die grüne Abgeordnete Nyke Slawik sieht ein "zentrales Problem bei der Gesundheitsversorgung" von queeren Menschen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg räumte eine "strukturelle Diskriminierung der Behandlungssuchenden" ein (Bild: IMAGO / Joko)
- Von Ina Friebe
2. August 2026, 13:09h 2 Min.
Eine Berliner Polizistin hat keinen Anspruch auf finanzielle Beihilfe zur kosmetischen Entfernung ihrer Gesichtsbehaarung. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 28. Mai 2026 festgelegt.
Die Beamtin hatte nach einer geschlechtsverändernden Operation eine Nadelepilation bei einer Kosmetikerin durchführen lassen und dafür Beihilfe beim Land Berlin beantragt, um die Zuzahlung nicht selbst tragen zu müssen. Konkret geht es um 120 Behandlungseinheiten à 72 Euro.
Behandlung durch Kosmetikerin nicht anerkannt.
Gericht: Nur Ärzt*innen sind "zugelassene Leistungserbringer"
Das Gericht wies die Klage mit dem Verweis zurück, dass die Behandlung nicht durch einen "zugelassenen Leistungserbringer", also eine*n Ärzt*in oder Heilpraktiker*in, durchgeführt worden sei. Die möglichen Gesundheitsgefahren durch eine Nadelepilation könnten durch eine*n Ärzt*in besser erkannt und behandelt werden, argumentierte das Gericht.
Damit folgt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Argumentation des Verwaltungsgerichts Berlin, das sich bereits 2023 mit diesem Fall befasste (queer.de berichtete). Verwiesen wurde zudem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, dass 2020 mit Blick auf gesetzliche Krankenkassen entschied, dass diese nur für eine Barthaarentfernung durch Ärzt*innen aufkommen müssen.
Realität: Mangelnde Behandlungsmöglichkeiten
Tatsache ist jedoch, dass es kaum Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen gibt, die diese Behandlung anbieten. Die betroffene Beamtin in diesem aktuellen Fall erklärte 2023 im Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, dass sie auch mit Unterstützung von Ärztekammer und Verbänden in Berlin keine behandelnde, zugelassene Stelle gefunden habe und deshalb zu einer Kosmetikerin gegangen sei – eine Situation, die auch in anderen Bundesländern ähnlich ist (queer.de berichtete).
"Das Urteil bildet ein zentrales Problem bei der Gesundheitsversorgung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen ab", kommentiert Nyke Slawik, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegenüber queer.de. "Wie das Gericht feststellt, ist die Behandlung medizinisch notwendig. Aber die vorhandenen spezialisierten Personen dürfen nicht abrechnen und die formal akzeptierten Leistungserbringer, nämlich Ärzt*innen, bieten die Behandlung kaum an. Damit werden die Betroffenen in einem Dilemma alleingelassen."
Auch das OVG Berlin-Brandenburg erkennt trotz der Zurückweisung der Klage an, dass die Klägerin "durch den ärztlichen Versorgungsmangel auf den Bereich der nichtmedizinischen Leistungserbringer faktisch verwiesen" wurde – und dass es dadurch eine "strukturelle Diskriminierung der Behandlungssuchenden" gibt. Trotzdem wurde die Klage abgelehnt – wie auch in weiteren ähnlichen Fällen, die in den letzten Jahren vor verschiedenen Landesgerichten verhandelt wurden. Die Realität der medizinischen Versorgung von trans Personen wird damit weiterhin ignoriert.













