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Artikel 3
Frei: Schutz queerer Menschen würde "Verfassung überfrachten"
Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Bedarf, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz sexueller Identität zu erweitern. So werde keine Sicherheit geschaffen, behauptet er.

Nachfolger von Jens Spahn: Thorsten Frei ist seit Juli 2026 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
- 8. August 2026, 06:12h 4 Min.
- Zu Update springen: Widerspruch aus der LSU
Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat sich gegen eine feste Verankerung eines Verbots von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz ausgesprochen. "Ich halte das nicht für notwendig", sagte der CDU-Politiker der Funke Mediengruppe. "Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten."
Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete "Diskriminierung jeglicher Art", das habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach "sehr klar bestätigt", sagte Frei weiter. "Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht."
Bundesrat stimmte für Erweiterung von Artikel 3
Die SPD hatte nach dem Anschlag auf den Berliner CSD die Forderung nach einer Gesetzesanpassung erneut befeuert (queer.de berichtete). Konkret geht es um Artikel 3 im Grundgesetz. Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" zu erweitern (queer.de berichtete). Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht, nach über zehn Monaten aber noch immer nicht behandelt.
Am 9. Oktober fand die erste Lesung eines textidentischen Gesetzentwurfs der Grünen statt (queer.de berichtete). Der Antrag wurde zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen, dort aber bislang nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Eine festgelegte Beratungsdauer oder eine Frist, bis zu der ein Parlamentsausschuss seine Beratungen beendet haben muss, gibt es nicht.
Die Union blockiert seit Jahren
Queere Organisationen fordern bereits seit Jahrzehnten einen Schutz im Grundgesetz – für die Merkmale "sexuelle und geschlechtliche Identität" oder zumindest "sexuelle Identität".
Auch alle demokratischen Parteien im Bundestag mit Ausnahme der Union unterstützen bereits seit Jahren eine entsprechende Reform, um einen Rückfall in alte Zeiten unwahrscheinlicher zu machen. Hintergrund ist, dass der Anti-Schwulen-Paragraf 175, den das Bundesverfassungsgericht 1957 in seiner Nazifassung noch ausdrücklich für rechtens erklärt hatte, erst im Jahr 1994 abgeschafft wurde. Allein in der Bundesrepublik wurden nach diesem Paragrafen mehr als 50.000 Männer verurteilt. Angesichts des Erstarkens der queerfeindlichen AfD besteht die Befürchtung, in alte Zeiten zurückzufallen. Dies könne, so die Hoffnung, mit einem Schutz in der Verfassung verhindert oder zumindest abgemildert werden können.
Selbst in unionsgeführten Ländern hat ein Umdenken stattgefunden. So unterstützt neben dem Berliner Senat etwa auch Schwarz-Grün in NRW die Initiative, Schwarz-Rot in Rheinland-Pfalz hat im Frühjahr sogar beschlossen, sowohl sexuelle als auch geschlechtliche Identität schützen zu wollen (queer.de berichtete). Queere Aktivist*innen hatten darauf gehofft, dass der Unionsfraktionschef die Abstimmung im Bundestag über eine Erweiterung von Artikel 3 als Gewissensentscheidung freigibt. (mize/dpa)
Update Widerspruch aus der LSU
Die Absage von Unionsfraktionschef Thorsten Frei zu einer Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes stößt bei den Lesben und Schwulen in der Union (LSU) auf Widerspruch. "Unser Grundgesetz hat über 20.000 Wörter", erklärte der NRW-Landesvorsitzende Philipp Pohlmann. "Eine Ergänzung um wenige Worte entspricht daher weniger als 1 Promille des Gesamtumfangs. Das hält unser Grundgesetz aus. Und davon ganz abgesehen: Die Ergänzung tut nicht weh, sie nimmt niemandem etwas weg – aber sie gibt dafür ganz viel!"
Auch der Berliner LSU-Landeschef René Powilleit widersprach dem Fraktionschef im Bundestag. "Zum Glück gibt es auch innerhalb der Union unterschiedliche Positionen zur Ergänzung. Das zeigt auch eine kürzliche Bundesratsinitiative", erklärte Powilleit. "Lieber Thorsten Frei: Die CDU-geführten Landesregierungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben gezeigt, wie es geht. Daher: Jetzt einfach mal machen!"
Ziel der Ergänzung von Artikel 3 sei "insbesondere die Anerkennung und Wiedergutmachung historischen Unrechts", so die LSU in einem Instagram-Post. "Die Ergänzung würde das Grundgesetz vielmehr in seiner ursprünglichen Intention bestätigen – als bewussten Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Die Anzahl der Wörter darf daher für diesen historischen Auftrag kein Argument sein." (mize)














