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Nina Queer (Bild: Michael Rädel / wikipedia)

Im Rechtsstreit zwischen den Berliner Dragqueens Margot Schlönzke und Nina Queer hat das Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Wie das Portal "männer*" berichtete, wies das Gericht sämtliche Punkte des Antrags zurück, den Schlönzke gestellt hatte.

Hintergrund des Streits ist Nina Queers Musicalprojekt "Nightmare on Fuggerstreet" (queer.de berichtete). Schlönzke sah sich durch die Figur "Margit Honecker-Hitler" verunglimpft und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Nina Queers Anwalt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und das Werk als reine Fiktion ohne Bezug zu realen Personen bezeichnet.

Nach der Entscheidung äußerte sich Nina Queer laut "männer*" erleichtert und sprach von einem Sieg für die Kunstfreiheit sowie für Betroffene sexuellen Missbrauchs, denen das Musical eine Stimme gebe. Ob Schlönzke gegen das Urteil vorgeht und die nächste Instanz anruft, ist bislang offen. (cw)

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