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Kommentar
Drei Wörter, die angeblich zu viel sind
Der explizite Schutz queerer Menschen würde das Grundgesetz "überfrachten", findet Unionsfraktionschef Thorsten Frei. Er sollte dringend über das Gewicht der Verfassung nachdenken. Das Unrecht des Paragrafen 175 darf sich nicht wiederholen.

Thorsten Frei ist seit Juli 2026 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Bild: IMAGO / Future Image / F. Kern)
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9. August 2026, 18:36h 7 Min.
Es gibt Dinge, die Deutschland offenbar überfordern. Zu viel Bürokratie. Zu viele Formulare. Zu viele Vorschriften. Und neuerdings offenbar auch: drei Wörter "seiner sexuellen Identität". Mehr braucht es nicht, um eine erstaunliche Debatte über die Belastbarkeit des deutschen Grundgesetzes auszulösen.
Thorsten Frei, Fraktionsvorsitzender von CDU und CSU, hält eine ausdrückliche Aufnahme sexueller Identität in Artikel 3 für unnötig. Die Verfassung dürfe schließlich nicht "überfrachtet" werden (queer.de berichtete). Man fragt sich unwillkürlich, wie knapp das Grundgesetz eigentlich werden müsste, damit es wieder als handliches Taschenformat durchgeht. Vielleicht sollte man künftig einfach die wichtigsten Grundrechte auf einen Bierdeckel drucken.
Artikel 3: Vieles drin, Queere fehlen
Artikel 3 ist ohnehin ein erstaunliches Stück deutscher Textproduktion. Geschlecht? Geschützt. Abstammung? Geschützt. "Rasse"? Im Grundgesetz steht es tatsächlich noch so. Sprache? Geschützt. Heimat und Herkunft? Geschützt. Glaube? Geschützt. Politische Anschauung? Geschützt. Behinderung? Geschützt. Sexuelle Identität? Fehlanzeige.
Das ist nun kein juristischer Weltuntergang. Schließlich gibt es das Bundesverfassungsgericht. Und Karlsruhe schützt queere Menschen heute ziemlich ordentlich. Das Argument lautet deshalb: Wozu die Wörter noch in die Verfassung schreiben, wenn sie sich doch bereits irgendwie aus dem Text herauslesen lassen?
"Irgendwie" ist ein schönes Wort. Vor allem in Verfassungsfragen. Das Problem mit dem Argument heißt "heute". Heute schützt Karlsruhe. Heute gilt sexuelle Orientierung als besonders schutzwürdig. Heute ist die gesellschaftliche Mehrheit einigermaßen aufgeklärt. Heute. Nur leider ist eine Verfassung kein Dokument über das Heute. Sie ist ein Dokument für das Morgen. Und manchmal für das Übermorgen. Vor allem für jenes Übermorgen, an dem Menschen plötzlich wieder auf Ideen kommen, die man für überwunden hielt. Deutschland hat darin Erfahrung. Eine ziemlich teure.
Die Sache mit dem "Heute"
1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer nach Paragraf 175 mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Man muss diesen Satz langsam lesen. Das Bundesverfassungsgericht. Mit dem Grundgesetz. Schwule Männer. Strafverfolgung. Vereinbar! Zwischen 1949 und 1969 wurden in der Bundesrepublik zehntausende Männer nach Paragraf 175 und 175a verurteilt. Die nationalsozialistische Verschärfung des Paragrafen 175 war nach 1945 nicht einfach verschwunden. Sie blieb – praktisch unverändert – Teil des bundesdeutschen Strafrechts. Der Paragraf wurde erst 1994 vollständig abgeschafft. Nicht 1949. Nicht 1957. Nicht 1969. Das ist gerade einmal etwas mehr als drei Jahrzehnte her. Wer damals behauptet hätte, homosexuelle Menschen seien durch das Grundgesetz selbstverständlich geschützt, hätte sich vielleicht einmal mit den Männern unterhalten sollen, die wegen ihrer Homosexualität im Gefängnis saßen.
"Das regelt Karlsruhe schon." Das Argument, man brauche deshalb keine ausdrückliche Verfassungsgarantie, weil das Bundesverfassungsgericht die Sache heute bereits regle, hat ungefähr dieselbe beruhigende Wirkung wie: "Keine Sorge, die Tür ist nicht abgeschlossen. Der Schlüssel liegt beim Nachbarn." Ja, kann funktionieren. Solange der Nachbar da ist. Und solange er öffnet. Das Grundgesetz aber sollte kein politisches Airbnb sein, bei dem man hoffen muss, dass der nächste Verfassungsrichter noch denselben Schlüssel benutzt.
Klartext: Zwischen "mitgemeint" und "geschützt"
Juristisch macht es einen Unterschied, ob ein Merkmal ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt wird oder der Schutz über den allgemeinen Gleichheitssatz des Absatzes 1 hergeleitet wird. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat darauf hingewiesen, dass sexuelle Orientierung nicht zu den ausdrücklich genannten Merkmalen des Artikel 3 Absatz 3 gehört. Das klingt trocken. Ist es aber nicht. Denn Verfassungssprache ist manchmal deshalb trocken, weil sie später nass werden kann. Von Tränen. Von Schweiß. Von Angst. Von der Geschichte. Was im Verfassungstext steht, steht dort nicht zur Dekoration. Es steht dort, weil irgendjemand irgendwann beschlossen hat: Hier endet der Spielraum der Mehrheit.
Genau hier wird ein Beitrag von Lilian Boehme interessant. Die grüne Gemeinderätin und Kreisrätin aus Inning am Ammersee schreibt in ihrem Blog "Klartext" aus einer Perspektive, die der großen Berliner Verfassungsdebatte ziemlich guttun würde. Boehme ist Mutter von drei Kindern. Sie schreibt über Schule, Kindergarten, Betreuung, sichere Wege, Umwelt und den ganz normalen Wahnsinn des Alltags. Sie formuliert einen einfachen politischen Anspruch: Politik müsse im echten Leben funktionieren. Das ist ein bemerkenswert guter Maßstab. Denn auch Artikel 3 muss irgendwann im echten Leben funktionieren. Nicht nur in Karlsruhe. Nicht nur im Bundestag. Nicht nur in juristischen Kommentaren. Sondern dort, wo Menschen leben.
Verfassung ist kein Wellnessprogramm
Vermutlich liegt hier der Denkfehler in der "Ballast-Debatte". Eine Verfassung soll nicht bequem sein. Sie soll schützen. Und Schutz ist manchmal unbequem. Besonders für diejenigen, die gerne hätten, dass bestimmte Fragen wieder politisch verhandelbar werden. Der Sinn von Grundrechten besteht gerade darin, bestimmte Dinge der Tagespolitik zu entziehen. Man kann über Steuern streiten. Über Subventionen. Über Straßen. Über Windräder. Über Parkplätze. Über die Länge von Verwaltungsformularen. Aber nicht darüber, ob Menschen aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale weniger wert sind. Dafür gibt es Grundrechte.
Die Demokratie muss auch ihre schlechten Tage überstehen. Wer eine ausdrückliche Ergänzung für überflüssig hält, argumentiert lediglich mit der Gegenwart. Aber Demokratien werden nicht nur an ihren guten Tagen geprüft. Sie werden an ihren schlechten Tagen geprüft. Wenn die Stimmung kippt. Wenn Minderheiten wieder als Bedrohung dargestellt werden. Wenn politische Bewegungen feststellen, dass sich mit Angst Wahlen gewinnen lassen. Wenn die Mehrheit beginnt, ihre Mehrheit mit moralischer Überlegenheit zu verwechseln. Dann ist es ausgesprochen hilfreich, wenn in der Verfassung nicht steht: "Keine Sorge, das wird schon irgendwie geschützt." Sondern: "Nein."
Was sind eigentlich drei Wörter?
Vielleicht sollte man die Debatte deshalb einmal umdrehen. Nicht: Warum brauchen wir diese drei Wörter? Sondern: Warum sollten wir sie nicht brauchen? Was genau überfordert uns daran? Die Länge? Drei Wörter sind kürzer als die meisten Parteiprogramme. Die Kosten? Die Druckkosten dürften überschaubar sein. Die Verfassungssystematik? Darüber kann man selbstverständlich diskutieren. Aber "Überfrachtung" klingt bei drei Wörtern doch ein wenig nach einem Mann, der sich über das Gewicht eines Briefumschlags beschwert. Das ist die unfreiwillig komische Seite dieser Debatte.
Ein Land, das seine Verfassung mit einem gewaltigen Apparat von Kommentaren, Urteilen, Fußnoten und Auslegungen umgibt, soll ausgerechnet an drei Wörtern scheitern? Die entscheidende Frage ist ohnehin eine andere. Wozu haben wir überhaupt eine Verfassung? Damit wir uns daran erinnern, wer wir sein wollen. Und damit wir uns nicht darauf verlassen müssen, wer wir gerade sind.
Deutschland hat seine queeren Bürger*innen über Jahrzehnte nicht geschützt. Der Staat hat sie kriminalisiert. Gerichte haben diese Kriminalisierung bestätigt. Gesellschaften haben weggesehen. Biografien wurden zerstört. Und irgendwann kam die Erkenntnis: Das war Unrecht. Genau deshalb sollte man vorsichtig sein mit dem Satz: "Das ist doch heute alles anders." Ja. Heute. Aber Geschichte ist keine Versicherung gegen ihre Wiederholung. Sie ist lediglich eine Warnung.
Das Gedächtnis einer Demokratie
Lilian Boehmes "Klartext" trifft deshalb einen Punkt, den die große politische Debatte gerne verliert: Politik muss im wirklichen Leben funktionieren. Und Verfassungsschutz muss im wirklichen Leben funktionieren. Wenn ein Mensch irgendwann wieder vor dem Staat steht und seine sexuelle Identität zum Problem gemacht wird, hilft ihm keine politische Versicherung, dass Karlsruhe das wahrscheinlich schon irgendwie anders sehen wird. Dann hilft ein Grundgesetz, das eindeutig sagt: Du bist geschützt. Nicht: Du bist vermutlich geschützt. Nicht: Du bist geschützt, solange die Rechtsprechung das so interpretiert. Nicht: Du bist geschützt, solange die politische Kultur vernünftig bleibt. Sondern: Du bist geschützt. Punkt. Deshalb bedeuten drei Wörter manchmal sehr viel.
"Seiner sexuellen Identität." Drei Wörter. Kein Verfassungsroman. Keine Sonderverfassung. Keine Revolution. Drei Wörter. Aber hinter diesen drei Wörtern stehen Menschen, deren Leben in Deutschland einmal durch genau diesen Staat zerstört wurde. Deshalb ist die Frage nicht, ob das Grundgesetz drei Wörter mehr aushält. Die Frage ist, ob wir es aushalten, sie hineinzuschreiben. Das ist die eigentliche Herausforderung. Nicht für die Belastbarkeit der Verfassung. Sondern für die Ernsthaftigkeit unserer Erinnerung. Denn zwischen "irgendwie mitgeschützt" und "ausdrücklich geschützt" können, wie die deutsche Geschichte gezeigt hat, Jahrzehnte liegen. Und manchmal liegen dazwischen zehntausende beschädigte Leben. Wer angesichts dieser Geschichte drei Wörter für Ballast hält, sollte vielleicht nicht über die Länge der Verfassung nachdenken. Sondern über ihr Gewicht.














