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"Zerstörerischer Kurs in der nationalen Queerpolitik"
Artikel 3: Scharfe Kritik an Blockadehaltung von Thorsten Frei
Die Unionsfraktion will offenbar weiterhin einen Diskriminierungsschutz von queeren Menschen im Grundgesetz blockieren. Das führt zu scharfer Kritik. Der LSVD+ versucht, die CDU an ihre Verantwortung bei der Schwulenverfolgung zu erinnern.

Die deutsche Verfassung ist weiter ein Ort, in dem queere Menschen nicht vorkommen
- 10. August 2026, 15:54h 3 Min.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat am Wochenende betont, dass er den Schutz queerer Menschen im Gleichbehandlungs-Artikel 3 des Grundgesetzes ablehne, weil eine derartige Reform die deutsche Verfassung "überfrachten" würde (queer.de berichtete). Dies hat nun zu scharfer Kritik von den anderen Parteien geführt.
Maik Brückner, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, sprach von einem "zerstörerischen Kurs in der nationalen Queerpolitik". "Die jüngsten Äußerungen von Unions-Fraktionschef Frei zeigen, wieso große Teile der Community nach dem Anschlag auf den Berliner CSD skeptisch auf die Solidaritätsbekundungen aus der CDU reagiert haben: Die Ergänzung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3 Grundgesetz ist eine überfällige Minimalforderung und muss endlich kommen", so Brückner.
"Wir sind gleich an Würde und Rechten"
Kritik gibt es auch von der queeren Organisation der SPD: "Queere Menschen brauchen keine wohlwollenden Versprechen, dass der bestehende Schutz schon irgendwie ausreicht. Wir brauchen die klare und unmissverständliche Aussage unserer Verfassung: Wir gehören dazu", erklärte die SPDqueer-Cobundesvorsitzende Carola Ebhard. "Wir sind gleich an Würde und Rechten. Wer das als 'Überfrachtung' bezeichnet, hat nicht verstanden, was ein Grundgesetz leisten soll. Es soll gerade dann Orientierung und Schutz geben, wenn gesellschaftlicher Gegenwind stärker wird." Ähnlich hatten sich bereits zuvor die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) geäußert.
Der queere Dachverband LSVD⁺ zeigte sich über die Ablehnung entsetzt – insbesondere die Argumentation Freis, dass eine Ergänzung nur ein symbolischer Akt sei. Vorstandsmitglied Patrick Dörr erinnerte daran, dass ein Blick in die Geschichte genüge, um diese Argumentation zu entkräften: "Trotz Artikel 3 wurden auch in der Bundesrepublik zigtausende Männer unter Paragraph 175 Strafgesetzbuch verfolgt – eine jahrzehntelange Kriminalisierung queeren Lebens, die die Union mit zu verantworten hat", so Dörr. "Gerade ein führender Unionspolitiker, dessen Partei sich in der Vergangenheit gegen die Abmilderung und Abschaffung des Paragraphen 175 gestemmt hatte, sollte nun nicht behaupten, dass unser expliziter verfassungsrechtlicher Schutz nicht notwendig sei. Wäre die Community damals bereits durch Artikel 3 explizit geschützt gewesen, hätte auch die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Diskriminierung queeren Lebens wohl keinen Bestand haben können."
Auf Social Media gab es teils scharfe Kritik an der Blockadehaltung der Union. Eine X-Nutzerin schrieb etwa: "Das Grundgesetz hat rund 23.000 Wörter. Zwei Sätze zum Schutz sexueller Identität sollen es überfrachten? Ein Staat, der Minderheiten nicht schützen kann oder will, hat versagt."
Forderung nach Abstimmung ohne Fraktionszwang
Eigentlich sprechen sich Teile der Union ebenfalls für eine Reform aus. Die CDU-geführte Regierung in Berlin hatte etwa letztes Jahr einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht und eine Mehrheit erhalten (queer.de berichtete). Viele Aktivist*innen fordern daher – wie schon zur Ehe für alle 2017 – eine freie Abstimmung ohne Fraktionszwang im Bundestag.
Diese könnte allerdings auch nach hinten losgehen: Drei Viertel der Unionsabgeordneten stimmten 2017 für die Beibehaltung des Ehe-Verbots für Schwule und Lesben (queer.de berichtete). Würden wieder so viele Unionsabgeordnete auch gegen Artikel 3 stimmen, hätten sie zusammen mit den Abgeordneten der rechtsextremen AfD eine Blockademehrheit gegen den Schutz queerer Menschen. SPD, Grüne und Linke fordern dagegen bereits seit Jahren, queere Menschen in Artikel 3 zu verankern. (dk)
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