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Österreich
Schwulen brutal getötet: War Verdächtiger wegen Ecstasy-Rausches nicht zurechnungsfähig?
Nach der brutalen Tötung eines Mannes bei einem vermeintlichen Online-Date will die Verteidigung wohl die Schuldfähigkeit des geständigen Verdächtigen in Zweifel ziehen. Dieser hatte zuvor der Polizei gesagt, dass er Schwule hasse.
- 11. August 2026, 11:35h 3 Min.
Ein mutmaßlich queerfeindlich motiviertes Tötungsdelikt im 30 Autominuten von Wien entfernten niederösterreichischen Langenzersdorf sorgt derzeit für Entsetzen in der queeren Community. Das 29-jährige Opfer, Akhil Victor G., wurde in der Nacht auf den 6. August in einem Einfamilienhaus mit massiver stumpfer Gewalt getötet. Der 18-jährige Tatverdächtige H. P., ein ungarischer Staatsbürger und Kampfsportler, sitzt derzeit in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft.
Nach Erkenntnissen der Landeskriminalamtes Niederösterreich soll der 18-Jährige das spätere Opfer tagelang über Netzwerke wie Snapchat angeschrieben und schließlich zu einem vermeintlichen Date im Nachbarhaus gelockt haben, auf das er während des Urlaubs der Bewohner*innen aufpasste. Die beiden Männer hatten sich zuvor nicht gekannt. Vor Ort verprügelte und würgte der Verdächtige den 29-Jährigen dann zu Tode. Bei der polizeilichen Vernehmung legte der Verdächtige ein kaltblütiges Geständnis ab und gab unverhohlen als Motiv an: "Ich hasse Homosexuelle." Er habe dem Opfer bewusst eine Falle gestellt, um es zu töten.
Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob der Täter Verbindungen zur sogenannten "Homo- und Pädo-Hunter"-Szene hat – einer rechtsextremen Strömung, die in Österreich über Dating-Plattformen gezielt Jagd auf schwule und bisexuelle Männer macht und diese unter dem Vorwand des Kinderschutzes angreift (queer.de berichtete).
Verteidigung setzt auf Rauschzustand
Kurz nach der Tat und dem Geständnis hat die bekannte Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner die Vertretung des 18-Jährigen übernommen. Die Staranwältin hatte zuvor unter anderem Josef Fritzl verteidigt, der seine eigene Tochter 24 Jahre lang in einem unterirdischen Kellerverlies gefangen gehalten hatte. Sie rückt verstärkt die Frage einer möglichen Schuldunfähigkeit bzw. Nicht-Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt in den Mittelpunkt.
Laut Verteidigung soll der Verdächtige während der Bluttat unter erheblichem Einfluss der Synthetikdroge Ecstasy (MDMA) gestanden haben. Es wird argumentiert, dass der Drogenrausch die Steuerungs- und Zurechnungsfähigkeit des Täters aufgehoben haben könnte. Freilich ist auch möglich, dass der mutmaßliche Täter die Droge mit dem Opfer eingenommen hatte, vorgeblich um die Lust beim Sex zu steigern – und dann enthemmt seinen Tötungsplan durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein psychiatrisches Gutachten zur Beurteilung des Geisteszustands und der Schuldfähigkeit des 18-Jährigen angeordnet sowie eine toxikologische Blut- und Harnuntersuchung veranlasst.
Schließt ein Gutachten die Zurechnungsfähigkeit wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung (z. B. extremer Drogenrausch) zum Tatzeitpunkt aus, ist der Täter nach Paragraf 11 des österreichischen Strafgesetzbuches strafrechtlich nicht schuldfähig. In der Praxis kann dies – je nach Gefährlichkeit – zu einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anstelle einer regulären Haftstrafe führen. Homophobe Motive gelten hingegen im österreichischen Strafrecht bei der Strafbemessung grundsätzlich als erschwerend, aber nur sofern die Schuldfähigkeit gegeben ist. (cw)
















