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Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Artikel 3: Ataman für Abstimmung im Bundestag

Queere Menschen wurde in der Bundesrepublik brutal verfolgt, daher soll eine Grundgesetzänderung vor einer Wiederholung schützen. Die Union ziert sich jedoch. Jetzt ruft die oberste Antidiskriminierungskämpferin die Partei auf, sich einen Ruck zu geben.


Ferda Ataman ist seit Juli 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Bundestagsabstimmung für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert. Dabei handle es sich um eine Gruppe, "die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde, und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden", sagte Ataman den Funke-Zeitungen vom Mittwoch. "Das Grundgesetz muss ergänzt werden, damit Artikel drei explizit alle Gruppen schützt, die von Extremisten angegriffen werden."

Ataman zeigte sich überzeugt, "dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages klipp und klar für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt der Menschen in Deutschland stimmen würde". Wer in diesem Kontext von einer "Überfrachtung" des Grundgesetzes spreche, ignoriere "die reale Diskriminierung und erklärt das Schutzbedürfnis queerer Menschen für zweitrangig".

Sie spielte damit auf eine Äußerung von Unionsfraktionschef Thorsten Frei an, der behauptet hatte, das Grundgesetz würde durch den Diskriminierungsschutz von queeren Menschen "überfrachtet" (queer.de berichtete). Politiker*innen der anderen demokratischen Parteien übten scharfe Kritik an dieser Äußerung (queer.de berichtete).

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Ataman: Queere Menschen haben nach CSD-Anschlag "mehr als nur Lippenbekenntnisse" verdient

Ataman hob hervor: Aus vielen Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei bekannt, dass Menschen "tagtäglich wegen ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität harte Diskriminierung erleben". Die Menschen würden nach dem Anschlag auf den Berliner CSD "mehr als nur Lippenbekenntnisse" verdienen. "Es ist höchste Zeit, die Rechte und die Sicherheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) wirksam zu stärken."

Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel drei Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote – etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube. Ende September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung gefordert und legte dafür dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor (queer.de berichtete).

Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Die Bundesregierung nahm den Ländervorstoß "zur Kenntnis", verwies aber darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse, ob der Vorschlag beschlossen werden solle. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sprachen sich nach dem CSD-Anschlag SPD, Grüne und Linke aus. Die AfD spricht sich grundsätzlich gegen den Schutz queerer Menschen in der deutschen Verfassung aus.

LSVD+: CDU für Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik mitverantwortlich

Queere Organisationen verweisen insbesondere mit Blick auf die erstarkende AfD, dass es wichtig sei, sexuelle und geschlechtliche Minderheiten ausdrücklich im Antidiskriminierungsartikel des Grundgesetzes zu verankern. Sie erinnern daran, dass Homosexualität selbst in der demokratischen Bundesrepublik 20 Jahre lang nach Paragraf 175 verboten war und der abgeschwächte Anti-Schwulen-Paragraf weitere 25 Jahre gültig war, bis er 1994 abgeschafft wurde – dies war "eine jahrzehntelange Kriminalisierung queeren Lebens, die die Union mit zu verantworten hat", wie LSVD+-Vorstandsmitglied Patrick Dörr anmerkte. Daher sehen sie die Union in der Pflicht, sich gegen die Wiederholung einer derartigen Diskriminierung zu engagieren. (dk)

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