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Nach Terroranschlag auf CSD Berlin
Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsfahren gegen Abdul Ballout formal ein
Nach dem Terroranschlag auf den Hauptstadt-CSD sind die Ermittlungen gegen den Hauptverdächtigen nach seinem Tod eingestellt worden. Gegen mögliche Mittäter*innen werde aber weiter ermittelt.

Ein Ahornbaum und Regenbogenbank erinnern am Tatort an den Terroranschlag (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
- 12. August 2026, 12:17h 2 Min.
Rund zweieinhalb Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout formal eingestellt. Grund sei der Tod des Beschuldigten, teilte die Behörde gegenüber dem RBB mit. Der 21-Jährige war einen Tag nach der Tat bei einem Festnahmeversuch im Berliner Bezirk Spandau von Polizeikräften erschossen worden (queer.de berichtete). Die Behörden hatten wegen "Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes" ermittelt.
Formal-juristisch können Strafverfahren nach deutschem Recht nicht gegen Verstorbene weitergeführt werden. Die Ermittlungsarbeiten im Hintergrund seien mit diesem Schritt jedoch keineswegs beendet: Die Behörden prüften weiterhin intensiv, ob Ballout Mittäter*innen oder Unterstützer*innen hatte, die an der Planung oder Ausführung der Tat beteiligt waren. Allerdings teilten die Behörden mit, dass Ermittler*innen am Tatfahrzeug keine "tatrelevanten Spuren" von weiteren Personen gefunden hätten.
Trauer und Erschütterung nach der Tat im Tiergarten
Bei dem Anschlag am Abend des 25. Juli war der als islamistischer Gefährder eingestufte Abdul Ballout mit einem Transporter im Bereich des Großen Tiergartens gezielt in die Menschenmenge am Rande des CSD gesteuert. Infolge des Angriffs verstarb eine 65-jährige Frau aus Polen, mindestens 31 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Auf dem Mobiltelefon des Täters stellten die Ermittlungsbehörden im Nachgang ein Video sicher, in dem Ballout der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) die Treue schwört. Die Datei war am Tag des Anschlags aufgenommen worden und wird von den Sicherheitsbehörden als Bekennervideo eingestuft.
Trotz Solidarität der Bundesregierung keine Fortschritte bei Queer-Rechten
Nach dem Attentat riefen queere Organisationen die Bundesregierung auf, sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser zu schützen. So könnte etwa der lange geforderte Schutz von sexueller Identität im Grundgesetz verankert werden. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) lehnte jedoch bereits ab (queer.de berichtete).
Auch scheint die Bundesregierung weiter an Kürzungen bei queeren Projekten festzuhalten (queer.de berichtete). Die demokratische Opposition wirft Kanzler Merz und seiner Regierung daher "Scheinheiligkeit" vor, wenn sie queeren Menschen nach dem Anschlag ihre Solidarität ausgesprochen hatte (queer.de berichtete). (dk)














