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Hafenstadt sticht Hauptstadt aus

ESC findet 2027 im bulgarischen Badeort Burgas statt

Der 71. Eurovision Song Contest steigt am Schwarzen Meer: Die bulgarische Küstenstadt Burgas richtet den Wettbewerb aus. Kurz zuvor wurden neue Regeln zum ESC bekannt.


Burgas ist der erste ESC-Austragungsort direkt am Schwarzen Meer (Bild: IMAGO / Dreamstime)

Der Eurovision Song Contest 2027 hat seinen Austragungsort gefunden. Die Stadt Burgas an der bulgarischen Schwarzmeerküste setzte sich in der finalen Entscheidung gegen die Hauptstadt Sofia durch. Das gaben die Europäische Rundfunkunion (EBU) und der bulgarische Sender BNT bekannt. Der Mitteilung zufolge steigt das Finale am Samstag, den 15. Mai 2027, in der Arena Burgas. Die Halbfinals finden am 11. sowie am 13. Mai statt.

Die bulgarische Sängerin Dara (27) holte den Wettbewerb in ihr Heimatland. Sie gewann 2026 in Wien mit ihrem Song "Bangaranga" vor Israel und Rumänien (queer.de berichtete).

Das ist Burgas

Burgas, 130 Kilometer südlich von Daras Heimatstadt Warna gelegen, ist die viertgrößte Metropole Bulgariens und hat etwa 200.000 Einwohner*innen. Über den Flughafen der Stadt reisen jährlich Millionen Urlauber*innen an. Die meisten ziehen direkt weiter in die umliegenden Mega-Resorts. Durch Investitionen in moderne Fußgängerzonen, den riesigen Küstenpark "Meeresgarten" und Kulturfestivals zieht Burgas zunehmend Städtereisende an. Als Hafenstadt und internationaler Verkehrsknotenpunkt ist die Bevölkerung an Reisende und verschiedene Kulturen gewöhnt.

Die Arena Burgas wurde erst 2023 eröffnet. Bei Konzerten findet dort bis zu 15.000 Menschen Platz. Die Mehrzweckhalle verbindet sportliche und kulturelle Events mit einer Urlaubsatmosphäre direkt an der Schwarzmeerküste.

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Das ändert sich beim ESC

Beim 71. ESC gelten dann neue Regeln (queer.de berichtete). Die EBU hat das Mindestalter für die Teilnahme auf 18 Jahre angehoben. Eine größere Neuerung betrifft den Austragungsort. Bislang galt: Der Sieger kann den ESC im Folgejahr in sein Land holen. Das muss in Zukunft nicht immer so sein. Ein Land darf den Wettbewerb nicht ausrichten, "wenn ein bewaffneter Konflikt, eine angespannte geopolitische Lage oder eine andere Situation die Sicherheit oder Stabilität seines Staates oder seiner unmittelbaren Region wesentlich beeinträchtigt". (spot/dk)

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