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Ungarn

Vorwurf: Maja T. in Haft wegen Tragens eines Kleides von Wärtern misshandelt

Die unter dubiosen Umständen nach Ungarn ausgelieferte und dort zu einer langen Haftstrafe verurteilte nichtbinäre Person Maja T. soll von einer Horde aggressiver Wärter misshandelt worden sein.


Maja T. bei dem Verfahren in Budapest im Oktober 2025 (Bild: IMAGO / ZUMA Press Wire)

Die nichtbinäre deutsche Person Maja T. beklagt, von Wärtern wegen ihrer Geschlechts­identität misshandelt worden zu sein. Wie die Zeitung "nd" berichtet, berichtete eine Unterstützergruppe von einem gewaltsamen Übergriff durch ausschließlich männliche Justizvollzugsbeamte in einem Männergefängnis in Budapest.

Grund für den Vorfall sei gewesen, dass Maja T. ein Kleid trug. Fünf Wärter entkleideten die inhaftierte Person daraufhin gewaltsam, heißt es. Zur Begründung habe es vonseiten der ungarischen Behörden geheißen, dass "Frauenkleidung" im Männerstrafvollzug verboten sei. Nun droht Maja T. wegen des Vorfalls sogar ein Disziplinarverfahren, was zu erneuter Isolationshaft führen könnte. Menschenrechts­organisationen kritisieren derartige Maßnahmen als "Vernichtungshaft", die nur dazu diene, den Lebenswillen einer inhaftierten Person zu brechen.

Maja T. beklagte schon seit längerem, als nichtbinäre Person in ungarischer Haft diskriminiert zu werden. Rechtspolitiker*­innen mehrerer Bundestagsfraktionen haben Außenminister Johann Wadephul (CDU) erst im Juni in einem offenen Brief aufgefordert, sich für die Überstellung einzusetzen – bislang aber erfolglos (queer.de berichtete).

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Fragwürdige Verurteilung – und Versagen der deutschen Behörden

Das Budapester Stadtgericht hatte Maja T. im Februar dieses Jahres nach einem Indizienprozess zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt (queer.de berichtete). Der damals autoritär regierende Ministerpräsident Viktor Orbán und hochrangige Mitglieder seiner Regierung hatten vor und während des Verfahrens öffentlich eine harte Bestrafung gefordert und unmissverständlich vom Richter verlangt, dass an der nichtbinären Person ein Exempel statuiert werden müsse.

Richter József Sós sah es daraufhin als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremist*innen sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer. Anhänger*innen von T. sprechen von einem politischen Prozess.

Eigentlich hätte T. gar nicht von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies in einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die deutschen Behörden wollten T. laut ihren Anhänger*innen aber schnell in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" loswerden, so erreichte die Anordnung aus Karlsruhe die verantwortliche Behörde 50 Minuten, nachdem T. an Ungarn übergeben worden war (queer.de berichtete). Später beurteilte das Gericht die Auslieferung als unzulässig – das Kammergericht habe weder allgemeine Mängel in ungarischen Haftanstalten näher beleuchtet noch Bedenken zu Sicherheit und Diskriminierung der nichtbinären Person (queer.de berichtete). Die Bundesregierung hat seither keine öffentlich bekannten Anstrengungen unternommen, dieses Unrecht wieder gutzumachen. (cw)

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