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Polizeibericht

Berlin-Tiergarten: Zehnjähriger homophob beleidigt und geschlagen

In einer Berliner Schule ist nach Polizeiangaben ein zehnjähriger Junge erst homosexuellenfeindlich beleidigt und anschließend geschlagen worden. Täterin war offenbar ein anderes Kind.


Die Hauptstadt-Polizei muss wegen einer queer­feindlichen Tat in einer Schule ermitteln (Bild: Ivan Lopatin / Unsplash)

Die Berliner Polizei hat mitgeteilt, dass am Donnerstagmittag ein Junge in einer Schule in Tiergarten von einem anderen Kind beleidigt und geschlagen worden sei. Nach bisherigen Erkenntnissen sei der Zehnjährige in der Pause im Klassenzimmer gegen 12 Uhr von einer Mitschülerin zunächst homophob beleidigt worden. Anschließend soll sie ihm in den Rippenbereich getreten und ihn am Hals gewürgt haben.

Der zehnjährige Junge sei durch die Tat am Hals verletzt worden. Danach habe ihn eine Erziehungsberechtige von der Schule abgeholt und bei der Polizei Anzeige erstattet. Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes, das in Fällen von queerfeindlich motivierten Straftaten ermittelt, wurde von den Behörden informiert.

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Verdächtige nicht strafmündig

Da in Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren laut dem Strafgesetzbuch strafunmündig sind, können sie strafrechtlich nicht belangt werden. Die Polizei nimmt zwar den Sachverhalt auf, sichert Spuren und stellt fest, wer beteiligt war. Sobald feststeht, dass der oder die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt war, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber formal ein.

Konsequenzen könnte eine Tat dennoch haben: Die Polizei informiert bei Straftaten Minderjähriger standardmäßig das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt nimmt Kontakt zu den Eltern und dem Kind auf, um die familiäre und soziale Situation zu prüfen. Bei schweren Taten oder wiederholter Auffälligkeit kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Dieses kann im Extremfall den Eltern das Sorgerecht entziehen. Zudem schützt die strafrechtliche Unmündigkeit nicht automatisch vor zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen.

Immer wieder gibt es aus Berlin Berichte über LGBTI-feindliche Übergriffe, da die Landespolizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt publik macht und diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit meldet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner*innen für queere Menschen. (pm/cw)

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