https://queer.de/?59346
"Twinks"-Masche
Zwangsprostitution schwuler Jugendlicher: 30-Jähriger vor Gericht
Ein Mann aus Mittelfranken soll mit seinem Partner minderjährige schwule Jugendliche wesentlich älteren Männern zum Sex angeboten zu haben. Ab Oktober muss er sich vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten – wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution und Missbrauchs.

Vor dem Landgericht Düsseldorf sind ingesamt sieben Verhandlungstage angesetzt (Bild: IMAGO / Dirk Sattler)
- 29. August 2026, 13:35h 2 Min.
Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Roth muss sich ab dem 6. Oktober 2026 zusammen mit seinem 24-jährigen Partner vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Das berichteten die "Nürnberger Nachrichten" (Bezahlartikel).
Den beiden wird vorgeworfen, bei Partys in einem Düsseldorfer Penthouse zwischen 2021 und 2022 minderjährige schwule Jugendliche wesentlich älteren Männern zum Sex angeboten zu haben. Der 30-Jährige soll die Jugendlichen dafür mit Betäubungsmitteln gefügig gemacht haben.
Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel von unter 18-Jährigen, Zwangsprostitution, Besitz kinderpornografischer Inhalte, Vergewaltigung und sexuellen Übergriff. Für das Hauptverfahren sind sieben Verhandlungstage angesetzt.
Mit luxuriösem Leben und Liebe geködert
Laut "Nürnberger Nachrichten" soll das Paar gezielt nach jung aussehenden, blonden, zierlichen und schwulen Jungen gesucht haben – in der Szene als "Twinks" bezeichnet. "Sie sollen die jungen Menschen mit einem luxuriösen Leben geködert haben – und mit vermeintlicher Liebe", schreibt die Zeitung. Mit Erreichen der Volljährigkeit seien die jungen Männer dann unter anderem über die Plattform OnlyFans vermarktet worden. Vor der Kamera habe der 30-Jährige mit ihnen hin und wieder auch Sex gehabt. Der 24-Jährige habe sie dabei gefilmt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte bereits im April 2025 Anklage erhoben, dennoch kommt es erst jetzt zum Prozess. Ein Sprecher der Behörde erklärte gegenüber den "Nürnberger Nachrichten", die Ermittlungsdauer hänge auch von der Anzahl an sichergestellten und auszuwertenden Mobiltelefonen ab, ebenso von der Zahl der zu vernehmenden Zeug*innen.
Festnahme am 26. August
Der 30-Jährige war den Angaben zufolge bis zum 26. August auf freiem Fuß, ehe er von Zielfahnder*innen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen in Baden-Württemberg festgenommen wurde – auf Grundlage eines seit Juni bestehenden Europäischen Haftbefehls.
Verhandelt wird vor der auf Straftaten gegen Kinder und Jugendliche spezialisierten Jugendschutzkammer. Während der 30-Jährige nach allgemeinem Strafrecht angeklagt ist, könnte sein jüngerer Partner bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht behandelt werden. (cw)














