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Kommentar
Wie die AfD ein Pseudoproblem konstruiert
Mit hunderten Kleinen Anfragen flutet die AfD den Bundestag – oft geht es gegen queere Themen. Ein Beispiel: die Anfrage zur Diskriminierung nichtbinärer Menschen, die nichtbinär selbst als Problem framt.

Die beiden AfD-Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau (l.) und Ulrich von Zons haben eine Kleine Anfrage zum Thema "Diskriminierungstatbestände im Zusammenhang mit nicht binären Geschlechtsidentitäten im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" gestellt (Bild: IMAGO / HMB-Media / Marco Bader)
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31. August 2026, 08:37h 5 Min.
Würde es einen ersten Preis für "Wer schreibt die meisten Anfragen?" geben, ginge die AfD klar als Sieger hervor. 2025 stammten zwei Drittel der gesamten sogenannten Kleinen Anfragen an die Bundesregierung von der hellblauen Partei mit dem roten Haken. 2026 dürfte es nicht anders aussehen. Diese aus hunderten von Anfragen bestehende Flut ist nicht zu toppen.
Die AfD – ein Papiertiger? Nun ja, so könnte man es sehen. Auf jeden Fall ist sie hier klar auf der "Siegerstraße", auch wenn es bei diesem Sieg mehr um die Pervertierung eines parlamentarischen Rechts geht. Andererseits spricht sie selbst angesichts einer beängstigend hohen Zustimmung beim Wahlvolk von der "Siegerstraße", doch wäre hier ein Sieg für jedes Bundesland tatsächlich der demokratische Worst Case. Dagegen ist die Antragsflut fast harmlos zu nennen – und trotzdem ein echtes Ärgernis, hinter dem freilich eine alles andere als harmlose Absicht steckt.
Kleine Anfragen dienen der Stimmungsmache
Denn natürlich geht es der AfD nicht darum, aus ihrem Fragerecht Transparenz herzustellen. Das ist nicht das Ziel. Der Zweck der Anfragen ist rein strategischer Natur und hofft auf polarisierende Stimmungsmache. Wo immer es um queere und speziell um trans Themen geht, haben Vorurteile und Unterstellungen Vorfahrt.
Das ließ sich neulich an 75 Fragen der AfD zur Queerpolitik zeigen, wo es auch um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ging. Das waren, um aus meinem Kommentar zu zitieren, zugleich 75 Belege für sachliche Inkompetenz und queerfeindliche Penetranz. Die Antwort der Bundesregierung ließ jedenfalls keinen Zweifel daran, dass dem so ist.
Sorgt sich die AfD um nichtbinäre Menschen?
Dass es um die Taktik der Überlastung und um Stimmungsmache geht, das bestätigt auch eine andere Kleine Anfrage mit dem Titel "Diskriminierungstatbestände im Zusammenhang mit nicht binären Geschlechtsidentitäten im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes". Man muss da allerdings genau hinhören, um die schiefe Argumentation zu erkennen. Offenbar versteht sich die AfD gelegentlich auch auf subtilere Tonlagen.
Eingereicht haben die Anfrage Ulrich von Zons und Knuth Meyer-Soltau – zwei Rechtsanwälte aus der AfD-Fraktion, die so tun, als sei die rechtliche Frage von Geschlecht durch die Existenz von nichtbinär komplizierter geworden. Dem ist aber nicht so, außer man stellt sich absichtlich dumm. Die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergebende Rechtspraxis jedenfalls gibt eindeutige Vorgaben, wo es um den Zusammenhang von Diskriminierung und Geschlecht geht.
Und natürlich geht es den Fragestellern schon gar nicht um ein erkennbares Interesse an der Antidiskriminierung im Fall von Nichtbinarität. Und worin besteht das eigentliche Interesse? Wo also ist der rote Haken, an dem die AfD ihr spezielles Interesse aufhängt?
Um Antidiskriminierung geht es nicht
Ein Blick in die Begründung der Anfrage zeigt schon mit dem ersten Satz die Denkrichtung. Da heißt es, die Bundesregierung habe in den letzten Jahren den Diskriminierungsschutz nach AGG "zunehmend auf vielfältige Formen subjektiver Geschlechtsidentität ausgeweitet" bei gleichzeitiger Zunahme der Diskriminierungen.
Wer allerdings glaubt, es ginge hier um Antidiskriminierung, geht fehl. Für die Fragesteller würden sich daraus vielmehr Fragen "der Rechtsklarheit, der praktischen Umsetzung sowie der Auswirkungen auf Behörden, Gerichte und Arbeitgeber" ergeben. Übersetzt heißt das: Das Problem ist die Nichtbinarität. Sie sei im Grunde schuld an der Diskriminierung, weil sie Rechtsunklarheit schaffe.
Auch hat die Bundesregierung keineswegs den Diskriminierungsschutz ausgeweitet. Und an der Rechtsklarheit ist ebenso wenig zu zweifeln, da das AGG den Begriff Geschlecht verwendet, wie er sich aus bestehenden Gesetzen ergibt. Und das bedeutet: Geschlecht wird als weiblich, männlich oder divers (bzw. kein Eintrag) definiert, was entweder bei der Geburt festgestellt wird oder sich später durch Selbstauskunft der betreffenden Person im Rahmen des SBGG ergibt.
So der so, es bleibt bei den drei genannten Möglichkeiten, gleich ob wir vom genitalen Status oder von der Geschlechtsidentität eines Menschen ausgehen. Und das alles ist rechtsklar und rechtlich bindend und im Fall des geschlechtlichen Weder-Noch sogar verfassungsrechtlich seit 2017 abgesichert.
Infragestellung von nichtbinär als geschlechtliche Kategorie
Kurzum: Die AfD konstruiert ein Pseudoproblem. Auf einem ganz anderen Blatt steht freilich der leider nicht diskriminierungsfreie Lebensalltag, wo immer es um Geschlecht geht, gleich ob eine Person cis, trans, inter oder nichtbinär ist. Weibliche und TIN-Personen erfahren Diskriminierungen bekanntlich am häufigsten. Und dass es für nichtbinär keine körperliche Erkennbarkeit gibt, entbindet die Gesellschaft nicht davon, nichtbinäre Menschen mitzudenken, ihre Lebenswirklichkeit zu akzeptieren und sie im Alltag zu respektieren. Die rechtliche Grundlage dafür gibt es jedenfalls.
Die "Einbeziehung nichtbinärer Geschlechtsidentitäten in den Schutzbereich des AGG" führe zu neuen Herausforderungen, heißt es in der Anfrage. Wobei die beiden AfD-Abgeordneten behaupten, es brauche erst eine belastbare Datenlage, "um beurteilen zu können, ob die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf nicht binäre Identitäten zu einer sachgerechten Anwendung des AGG" führe "oder ob sie zu Rechtsunsicherheit, administrativer Überlastung und Konflikten in staatlichen Einrichtungen und im Arbeitsleben beiträgt".
Die Absicht ist in dieser Argumentation klar: Die Infragestellung von nichtbinär als geschlechtliche Kategorie. Aber es ist eben nicht die Frage, ob die Berücksichtigung von nichtbinär zu einer unsachgemäßen Anwendung des AGG führe. Denn nichtbinär ist und bleibt ein Aspekt des Merkmals Geschlecht, für das in allen seinen Ausprägungen unterschiedslos Diskriminierungsschutz besteht. Antidiskriminierung ist immer sachgerecht.
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Der AfD geht es um Problematisierung
Grundsätzlich geht es der AfD um die Problematisierung von nichtbinär, verbunden mit der unausgesprochenen Unterstellung, mit der Einbeziehung von nichtbinär in die Kategorie Geschlecht könne dies zu einer unsachgerechten Anwendung des AGG führen und/oder zur Rechtsunsicherheit und Überlastung oder Überforderung der Gesellschaft.
Schon die Verwendung der Begriffe "Ausweitung" und "subjektive Geschlechtsidentitäten" suggeriert, hier gehe es am Ende um Beliebigkeit oder tatsächlich um Rechtsunsicherheit. Die einzige Unsicherheit, die hier zu erkennen ist, das ist die im Umgang der Fragesteller mit der bestehenden Rechtslage beim Thema Geschlecht.
Und um es hier noch einmal zu unterstreichen: Nicht die Rechtslage in Bezug auf nichtbinär ist unklar. Zu klären, sprich zu beseitigen sind allein die Hindernisse im Alltag nichtbinärer Menschen. Das ist eine soziale Aufgabe. Die Anfragen der AfD sagen ebenso klar, dass sie bei der Beseitigung der Hindernisse mit Sicherheit nicht dabei sind. Rechtsextremisten halten nichts von Inklusion und Gleichberechtigung.













