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"Alle Rechte und Pflichten"
Berliner Senat nach CSD-Anschlag: Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren
Berlins Justizsenatorin Badenberg will, dass schwere politisch motivierte Straftaten von jungen Erwachsenen und Jugendlichen künftig vor Staatsschutzkammern und nicht vor Jugendgerichten verhandelt werden.

Felor Badenberg ist seit April 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin (Bild: IMAGO / Funke Foto Services)
- 1. September 2026, 15:35h 2 Min.
Nach dem islamistischen Anschlag am Christopher Street Day in Berlin will der Senat den Schutz vor Terror durch drei Änderungen des Strafrechts verbessern. Das soll über eine Initiative beim Bundesrat zur Gesetzesänderung erreicht werden.
Nach den Forderungen von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) soll bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren als Regelfall das Erwachsenenstrafrecht und nicht wie meistens sonst das Jugendstrafrecht gelten. "Der Grundsatz, dass ein junger Mensch mit Eintritt der Volljährigkeit ein mit allen Rechten und Pflichten ausgestattetes Mitglied der Gesellschaft wird, muss auch für das Strafrecht gelten", heißt es im Senatsbeschluss. Dennoch werde derzeit im Bereich der schwersten Kriminalität in etwa 90 Prozent der Fälle das Jugendstrafrecht genutzt. "Dies erscheint nicht sachgerecht."
Die Union setzt sich bereits seit Längerem dafür ein, dass für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren künftig ausnahmslos bzw. als strikter Regelfall das Erwachsenenstrafrecht gelten soll. Dies hatten CDU und CSU auch im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 gefordert. Befürworter*innen des geltenden Rechts verweisen hingegen auf aktuelle Forschung, wonach Gehirnreifung bei 18-Jährigen noch nicht abgeschlossen sei und es bei Anwendung des Jugendstrafrechts niedrigere Rückfallquoten gebe.
Höhere Gerichte sollten zuständig sein
Zudem sollten laut Badenberg in der Bundeshauptstadt bei politisch motivierten schweren Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden nicht die Jugendgerichte, sondern höhere Gerichte zuständig sein, also die Staatsschutzkammern der Landgerichte. "Diese befassen sich fortlaufend mit terroristischen und anderen Staatsschutzverfahren und verfügen deshalb über besondere Erfahrung und Expertise in diesem Bereich."
Außerdem solle eine Gesetzeslücke beim Verbreiten von Propaganda terroristischer Organisationen geschlossen werden. Dazu sollte Paragraf 86 im Strafgesetzbuch (StGB), der das Verbreiten von Propaganda verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt, geändert werden. Bislang ist dieser nicht in allen Fällen anwendbar.
Bei dem Terroranschlag in Berlin am 25. Juli hatte der 21-jährige Attentäter im Tiergarten mit einem Auto und einer Machete eine Frau getötet und 31 verletzt. Der Islamist wurde am Tag danach von Polizisten erschossen. (dpa/dk)














