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Niedersachsen

Klage gegen AfD-Politikerin Behrendt nur teils zugelassen

Das Landgericht Braunschweig sieht in mehreren queerfeindlichen Äußerungen der AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt keine Volksverhetzung.


Vanessa Behrendt bei einer Rede im Landesparlament von Hannover (Bild: Niedersächsischer Landtag)

Eine Anklage gegen die sich konstant queerfeindlich äußernde AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist vom Landgericht Braunschweig nur in Teilen zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Behrendt wegen mehrerer Internet-Posts angeklagt.

Die Strafkammer lehnte eine Eröffnung bei zwei der sieben vorgeworfenen Taten ab, wie das Gericht mitteilte. Der von der Staatsanwaltschaft Göttingen angenommene Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, weil durch diese Beiträge u.a. der öffentliche Frieden nicht gestört werde. Die Kammer habe eine andere rechtliche Bewertung als die Staatsanwaltschaft Göttingen.

In vier weiteren Fällen nehme das Gericht eine Beleidigung an, aber ebenfalls keine Volksverhetzung, weil unter anderem kein Angriff auf die Menschenwürde vorliege bzw. es in drei Fällen unter Berücksichtigung der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit an einem tauglichen Angriffsobjekt und an der Störung des öffentlichen Friedens fehle. Hinsichtlich eines weiteren Vorwurfs ist die Kammer von einem hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten gemäß § 126a StGB ausgegangen.

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"Wir als AfD sagen dem Regenbogenregime den Kampf an!"

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Behrendt Volksverhetzung und Beleidigungen vorgeworfen, konkret geht es um Beiträge aus der Zeit von August 2024 bis Februar 2025 auf der Plattform X. Der Landtag hob deswegen im November die Immunität der Politikerin auf.

Konkret hatte Behrendt etwa die Regenbogenfahne unter anderem als Symbol für "Machenschaften pädophiler Lobbygruppen" und für "die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda" bezeichnet, woraufhin es Anzeigen wegen Volksverhetzung gegeben hatte (queer.de berichtete). Auch vom "Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität" oder der "Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs" war die Rede. Zudem soll Behrendt laut Staatsanwaltschaft die Anschrift eines Mannes veröffentlicht haben, der Anzeige erstattete.



Laut dem queerfeindlichen Portal "Nius" hatte das Landgericht entschieden, dass etwa Behrendts Satz "Wir als AfD sagen dem Regenbogenregime den Kampf an!" sich "gegen eine Ideologie" wende, aber nicht gegen "bestimmte Menschen", weswegen es anders als die Staatsanwaltschaft nicht von Volksverhetzung ausgehe. Die Aussage, die Regenbogenflagge stehe für "Machenschaften pädophiler Lobbygruppen", sei keine pauschale Unterstellung gegenüber den Mitgliedern der queeren Community.

Staatsanwaltschaft will weiter kämpfen

Das Landgericht hatte die bestehend bleibenden Anklagepunkte am Amts- statt Landgericht eröffnet, weil es nicht von einer erforderlichen besonderen Bedeutung des Falles ausgehe. Gegen diese Einstufung und die Nicht-Zulassung der anderen Punkte kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Laut "Nius" ist dies bereits erfolgt.

Behrendt weist die Vorwürfe komplett zurück. Sie sei einerseits dankbar für die Klarstellung des Landgerichts, sagte sie auf dpa-Anfrage. "Auf der anderen Seite bin ich fest entschlossen, für das Recht auf Meinungsfreiheit auch in den restlichen Punkten zu kämpfen." Die Ermittlungen und Anklage hatte sie immer wieder für weitere Hetze genutzt, so sagte sie im letzten März: "Wenn der Einsatz für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und schädlicher LGBTQ-Propaganda als angebliche Volksverhetzung dargestellt wird, zeigt das einmal mehr den bedenklichen Zustand der Meinungsfreiheit in diesem Land."

Auf X veröffentlichte die 42-Jährige am Dienstagnachmittag ein Video, das als vermeintliche Entschuldigung "bei der LGBTQ-Community" beginnt, in dem sie sich aber letztlich trotzig darüber freut, dass "eure linken, hasserfüllten, dauerempörten Seelen jetzt mit dieser Enttäuschung leben müssen", dass sie jetzt schriftlich habe, dass ihr Satz über die Regenbogenflagge und "pädophile Lobbygruppen", der ihr nicht leid tue, keine Volksverhetzung sei. Andere Anklagepunkte verschwieg sie. (cw/dpa)

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