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Hamburg
Homophober Pädokrimineller zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt
Ein 18-Jähriger hatte junge Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und schwule Männer brutal zusammengeschlagen. Jetzt hat das Landgericht Hamburg ein Urteil gefällt.

Das Landgericht Hamburg fällte sein Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Bild: Ajepbah / wikipedia)
- 2. September 2026, 15:08h 2 Min.
Weil er Mädchen zu Selbstverletzungen nötigte und Männer aus Homosexuellenfeindlichkeit attackierte, soll ein 18-Jähriger in Haft. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Es sprach ihn wegen mehrerer Fälle von sexuellem Missbrauch und zehnmaliger gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Wie das Gericht feststellte, hatte der Angeklagte insgesamt sieben Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren über das Internet unter Druck gesetzt, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen zu nötigen. Dabei soll er teils allein und teils zusammen mit anderen gehandelt haben.
Schwule Männer in Dating-Fallen gelockt
Außerdem habe er siebenmal in einer Gruppe homosexuelle Männer angegriffen und verletzt. Dazu habe er sich mit ihnen unter falschem Namen über Datingplattformen verabredet. Die Opfer wurden dabei an abgelegene Orte gelockt wie schlecht einsehbare Feldwege oder Parkanlagen gelockt. Statt des erhofften Dates wartete dort jedoch der Angeklagte oftmals in Begleitung weiterer Jugendlicher, beschimpfte die Männer homophob, schlug sie und raubte sie aus. Zu den von den mutmaßlichen Tätern verursachten Verletzungen gehörten erhebliche Schädel- und Gesichtsverletzungen, darunter massive Blutergüsse, tiefe Platzwunden und Knochenbrüche im Gesichtsbereich.
In den vergangenen Monaten waren mehrere Fälle von mutmaßlichem Onlinesadismus bekannt geworden. Unter anderem steht seit Januar in Hamburg ein 21-Jähriger vor Gericht, der sich selbst "White Tiger" nannte. Er soll psychisch labile Jugendliche über das Internet zu Gewalttaten gegen sich selbst gedrängt haben, ein 13-Jähriger soll Suizid begangen haben. Der 21-jährige Deutsch-Iraner ist wegen Mordes und fünffachen versuchten Mordes angeklagt.
Das Landgericht stellte aber nicht fest, dass der nun in erster Instanz verurteilte 18-Jährige mit ihm zusammengearbeitet hatte. Da dieser zur Tatzeit noch Jugendlicher war, war die Verhandlung gegen ihn nicht öffentlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen werden. (AFP/dpa/cw)














