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Alte Vorurteile, neue "Rosa Listen"

Evaluation des SBGG: Viel angekündigt, wenig geliefert

Bis zum Sommer 2026 wollten Union und SPD das Selbstbestimmungsgesetz auswerten. Bislang sind laut Bundesregierung noch nicht einmal die wissenschaftlichen Vorarbeiten abgeschlossen. Dennoch werden bereits Verschärfungen diskutiert.


Archivbild: Kundgebung für ein Selbstbestimmungsgesetz im Juni 2022 in Berlin (Bild: IMAGO / IPON)

Jetzt ist es offiziell: Das Berliner Beratungsinstitut InterVal hat den Zuschlag für die Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) erhalten. Ein knappes Jahr nach der Ausschreibung durch das Familien- und Bildungsministerium (BMBFSFJ) ist das aber auch das Einzige, was über den Prozess bislang bekannt ist.

Gleichzeitig gibt es in Hamburg Mutmaßungen über Entwürfe für eine Verordnung, wie sie schon in Baden-Württemberg als Sonderregister für trans Personen scharf kritisiert wird. Auch hier bleiben mögliche konkrete Pläne bislang hinter verschlossenen Türen. Zeit, etwas Licht in das Chaos aus neuen "Rosa Listen" und alten Vorurteilen zu bringen.

Viel Lärm – kaum Ergebnisse

Wie die meisten Gesetze hätte auch das SBGG standardmäßig nach fünf Jahren evaluiert werden müssen. Nachdem die CDU das Gesetz direkt nach Einführung wieder abschaffen wollte, wurde daraus in Koalitionsverhandlungen mit der SPD eine verfrühte Frist für die Evaluierung: Bis zum Sommer 2026 sollte das SBGG neu beurteilt werden, mit einem Fokus auf Frauen und Kinder. Dieser Schwerpunkt entspringt wohl der Feder der Union, die sich im Wahlkampf allerhand Vorurteilen gegenüber trans Menschen bedient hat und das Selbstbestimmungsgesetz als Risiko für Frauen und Kinder anprangerte – was mit der Realität reichlich wenig zu tun hat, wie mehrere Community-Verbände betonen.

Mit der öffentlichen Ausschreibung im Oktober vergangenen Jahres korrigierte Familien- und Bildungsministerin Karin Prien (BMBFSFJ) den Zeitplan nach hinten: Lediglich die Vergabe des Auftrags sollte im Sommer 2026 feststehen, bis Ende September sollte zudem ein erstes Forschungsdesign vorgestellt und auf einer Fachkonferenz diskutiert werden. An dieser Stelle wurde auch erstmals deutlich, dass die Beurteilung hinsichtlich Frauen und Kinder konkret in Form eines zusätzlichen Rechtsgutachtens geschehen soll. Dieses sollte bereits bis Mitte 2026 erste Ergebnisse liefern, wie die Bundesregierung noch im Dezember 2025 auf Nachfrage eines AfD-Abgeordneten erklärte. Nun sind all diese Fristen verstrichen, ohne die versprochenen Einblicke – weder erste Ergebnisse des Rechtsgutachtens noch das angekündigte Forschungsdesign.

Auf Anfrage von queer.de räumt das Ministerium ein, das vorbereitende Forschungsvorhaben der Ruhr-Universität Bochum sei noch nicht beendet. Dieses soll in die Gesamtevaluation einfließen, mit der die InterVal GmbH beauftragt wurde. Immerhin laufen aber laut BMBFSFJ schon Vorbereitungen für ein "begleitendes Gremium", in dem auch "Betroffenenverbände" eingesetzt werden sollen. Queeren Verbänden wie dem LSVD+ liegen auf Nachfrage dazu noch keine Informationen zum Verlauf der Evaluierung vor. Inwieweit sie noch in den Prozess eingebunden werden sollen, ist bislang unklar.

Drohen neue Sonderregister?

Während die Evaluierung des Gesetzes also gerade erst anläuft, können Verordnungen deutlich schneller erlassen werden. So passte das Bayerische Innenministerium bereits vor Inkrafttreten des SBGG die Bayerische Meldedatenverordnung an. Damit sollen Daten zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags automatisiert an Polizei- und Waffenbehörden weitergeleitet werden.

Auch auf Bundesebene stehen solche als Sonderregister kritisierten Regelungen auf dem Plan. Nach Kritik von queeren Verbänden wurden diese Regelungen aus dem Gesetzentwurf entfernt. Bund und Länder versuchen seitdem, vergleichbare Vorgaben über Änderungen im Meldewesen einzuführen. Neu ist die Debatte allerdings nicht. Bereits in frühen Entwürfen des Selbstbestimmungsgesetzes war vorgesehen, Daten zu früherem Geschlechtseintrag und Vornamen automatisiert an Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

Dabei bleibt schon jetzt der ehemalige Geschlechtseintrag im Personenstandsregister erfasst – die Identität einer Person bleibt stets nachvollziehbar, betonen die Verbände. Trotzdem versucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiterhin, die "Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen" (PDF) durchzusetzen. Der Entwurf wurde im Oktober 2025 vorerst von der Tagesordnung gestrichen, da wohl keine Mehrheit im Bundesrat erwartet wurde. Nun führe das Ministerium "Gespräche mit den Ländern", um deren Zustimmung einzuholen (queer.de berichtete).

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Vorstöße in den Ländern

Einige Bundesländer scheinen diese Mehrheitsfindung nicht abwarten zu wollen. Das CDU-geführte Innenministerium von Baden-Württemberg verabschiedete eine Verordnung, nach der Polizei und Landeskriminalamt automatisiert über einen veränderten Geschlechtseintrag oder Vornamen informiert werden sollen (queer.de berichtete). Diese soll am 1. November in Kraft treten, also pünktlich zum zweijährigen Geburtstag des SBGG. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern zudem eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes zur Prüfung von Fällen "offenkundigen Missbrauchs" (queer.de berichtete).

Unabhängig von der Frage, welche Konsequenzen die Evaluation des SBGG haben wird, laufen damit bereits konkrete politische Vorhaben auf Bundes- und Landesebene. Im Hinblick auf neue Mehrheiten nach den Landtagswahlen könnten entsprechende Verschärfungen schneller umgesetzt werden als bundesweite Änderungen auf Grundlage der Evaluation. Laut der öffentlichen Ausschreibung ist im Mai 2028 zunächst ein Zwischenbericht vorgesehen, der Abschlussbericht sollte ein Jahr später folgen. Spätestens bis zum 1. November 2029 ist die Evaluation gesetzlich fällig, wie das BMBFSFJ erklärt. Zu früheren Fristen oder Zwischenergebnissen hält sich das Ministerium in seiner Antwort allerdings zurück.

-w-