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  • 21. November 2006 7 1 Min.

Salzburg (queer.de) - Wegen Diskriminierung eines schwulen Lkw-Fahrers hat das Landesgericht Salzburg zwei Lagerarbeiter zu Schadensersatzzahlungen von je 400 Euro verurteilt. Grundlage dafür ist das 2004 in Kraft getretene österreichische Gleichbehandlungsgesetz. Die beiden hatten den Kläger zuvor wiederholt belästigt, so dessen Anwalt Thomas Majoros zur Nachrichtenagentur APA. "Sie haben ihn teilweise mit sehr obszönen Aussprüchen verspottet." Selbst Personen, die dem Fahrer helfen wollten - darunter Betriebsräte - seien gemobbt worden. Durch das Verfahren hätten die Anfeindungen jetzt aufgehört. Der Kläger habe sich "im Unternehmen großen Respekt verschafft", berichtet Majoros. Er hätte weit mehr Schadensersatz verlangen können, ihm ginge es aber lediglich "um die Grundsatzfrage", so der Anwalt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (dk)

-w-

#1 SaschaAnonym
  • 21.11.2006, 13:41h
  • "Dadurch hätten die Anfeindungen jetzt aufgehört" -

    Dies bestätigt einmal mehr, dass man mit Antidiskriminierungsgesetzen eine konkrete Verbesserung der Lebenssituation der von Diskriminierung Betroffenen erreichen kann. Daher gilt es nun, solche Regelungen auf alle Bereiche des alltäglichen Lebens auszuweiten und vor allem auch gundsätzlich ins Strafrecht hineinzunehmen.

    Ich denke hierbei nicht zuletzt an die beleidigende und verunglimpfende Verwendung der Begriffe "schwul" und "Schwuchtel", welche ja gerade unter jungen Menschen wieder ganz besonders in Mode gekommen ist und letztlich Ausdruck tiefgreifender homophober Ängste und Komplexe bei vielen jungen Menschen ist - unserer ignoranten und verfehlten Sexualerziehung in den Schulen sei dank.

    Hier müssen gesetzgeberische Ächtung UND eine radikale Reform von Bildung und Erziehung endlich Hand in Hand gehen!
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#2 hwAnonym
  • 21.11.2006, 14:56h
  • @ sascha
    "radikale Reform von Bildung und Erziehung"

    mach mal vorschläge.
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#3 tux2006Anonym
  • 21.11.2006, 14:59h
  • So, damit wäre ein Referenzurteil, zumindest für Österreich, ausgesprochen.

    Mal sehen, wann es in der BRD die ersten Referenzurteile gibt. Diskriminierung gibt es zu hauf, auch wenn das viele nicht wahr haben wollen....

    www.bundesaerztekammer.de/
    30/Richtlinien/Richtidx/Blutprodukte2005Nov/20Kapitel2.html#_ftn8

    (siehe besonders Fußnote 6)
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