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  • 24. November 2006 5 1 Min.

Kapstadt (queer.de) - Das oberste Verfassungsgericht Südafrikas hat gestern entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare im Erbrecht gleichbehandelt werden müssen. Geklagt hatte Mark Gory, dessen Partner Henry Brook gestorben war und kein Testament hinterlassen hatte. Brooks Eltern hatten daraufhin Anspruch auf das gemeinsame Haus des Paares in Johannesburg angemeldet und wollten es verkaufen. Sie argumentierten, dass die beiden nicht verheiratet und daher nicht miteinander verwandt seien. Das Gericht entschied aber, dass das Paar in einer Quasi-Ehe lebte. Es ordnete an, das Erbschaftsrecht sofort zu ändern. Vor rund einem Jahr hatte das Gericht bereits das Parlament angewiesen, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen (queer.de berichtete). In einer Woche wird es die ersten Homo-Ehen in Südafrika geben. (dk)

-w-

#1 madridEUAnonym
  • 24.11.2006, 16:07h
  • Wer von uns kennt nicht selber Fälle von Schwulen, die beim Ableben ihrer Partner von der lieben Familie um Haus und Hof gebracht worden sind ? Oft durfte der Hinterbliebene nur die gemeinsamen Haustiere behaltenen, welche im Regelfall sonst auf der Strasse gelandet wären. Daher sollte das Erbrecht an allererster Stelle der Gleichberechtigung stehen !
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#2 Axel BerlinAnonym
  • 27.11.2006, 10:15h
  • Das Erbrecht mit allen Konsequenzen der Gleichstellung zur Ehe ist erforderlich.
    Es kommt dem Zuckerbrot und der Peitsche gleich, den Lebenspartner zu beerben und dann ca. 23 % an den Staat abzudrücken.
    Der Staat als Trittbrettfahrer, das kann nicht sein.
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#3 madridEUAnonym
  • 27.11.2006, 12:56h
  • @Axel Berlin: Da geht´s Euch ja noch gold, denn nach spanischem Erbrecht müssten wir als Ledige ca.40% vom Vermögenswert blechen, auch wenn gegenseitige Testamente vorliegen. Mein Partner und ich überlegen uns zwecks Freistellung der Erbsteuer, ob wir uns nach 38 Jahren noch verheiraten sollen, obgleich sexuell schon seit Jahrzehnten nichts mehr läuft. Das kann ja immerhin ´ne lustige GrauPantherHochzeit werden, um den Staat um seinen Anspruch zu bringen.
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