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- 24. November 2006 1 Min.
Kapstadt (queer.de) - Das oberste Verfassungsgericht Südafrikas hat gestern entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare im Erbrecht gleichbehandelt werden müssen. Geklagt hatte Mark Gory, dessen Partner Henry Brook gestorben war und kein Testament hinterlassen hatte. Brooks Eltern hatten daraufhin Anspruch auf das gemeinsame Haus des Paares in Johannesburg angemeldet und wollten es verkaufen. Sie argumentierten, dass die beiden nicht verheiratet und daher nicht miteinander verwandt seien. Das Gericht entschied aber, dass das Paar in einer Quasi-Ehe lebte. Es ordnete an, das Erbschaftsrecht sofort zu ändern. Vor rund einem Jahr hatte das Gericht bereits das Parlament angewiesen, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen (queer.de berichtete). In einer Woche wird es die ersten Homo-Ehen in Südafrika geben. (dk)














