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  • 28. November 2006 14 1 Min.

Berlin (queer.de) - Der Lesben- und Schwulenverband hat das katholische Kolpingwerk wegen seiner "unbarmherzigen Haltung" gegenüber einem schwulen Mitarbeiter kritisiert. Der Sozialverband hatte einen Mitarbeiter fristolos entlassen, weil er ein Chatprofil in einem Internetportal für Schwule hatte (queer.de berichtete). "25 Jahre lang hat der Sozialpädagoge sein Leben der christlichen Jugendarbeit gewidmet und sich niemals eines Vergehens schuldig gemacht. Dann wird er von einem Tag auf den anderen entlassen, als bekannt wird, dass er homosexuell ist. Eine solche Maßnahme ist unmenschlich, unsozial und moralisch verwerflich", so LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Es sei schlimm, wie die katholische Kirche Schwule dazu aufforderten, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. "Hier sind die Verantwortlichen des Kolpingwerkes aber noch einen Schritt weiter gegangen: Sie verlangen, dass die Angestellten auch im Privatleben ihre Identität unterdrücken. Das ist eine Verdammung der Homosexualität an sich", so Bruns.
LSVD fordert Mail-Aktion gegen Kolpingwerk
Der LSVD ruft daher "alle Betroffenen auf, ihrer Empörung Ausdruck zu verleihen und sich über diesen unchristlichen Umgang mit Homosexuellen beim Vorsitzenden des Kolpingwerks der Diözese Limburg, Herrn Wolfgang Aumüller, zu beschweren" (Web-Auftritt: www.kolpingwerk-limburg.de). (pm/dk)

-w-

#1 maenneAnonym
  • 28.11.2006, 17:08h
  • Hier wäre es extrem wichtig, dass es zu einer richterlichen
    Entscheidung kommt und nicht zu einem Vergleich. Das Gerichtsurteil wäre
    wegweisend für alle anderen schwulen Kirchenmitarbeiter. Genau das wird aber
    die Katholische Kirche bis April 2007 mit allen Mitteln zu verhindern
    versuchen.
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#2 gerdAnonym
  • 28.11.2006, 18:01h
  • Das sehe ich genauso; kein Gerichtsvergleich sondern ein Gerichtsurteil. Hier soll endlich Klarheit in dieses Thema.
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#3 HampiAnonym
  • 28.11.2006, 20:46h
  • auch wenn hier viele ein Gerichtsurteil möchten,so wird es vermutlich keines geben, zuviel spricht dagegen: Ein Arbeitgeber kann leider durchaus bestimmte Vorgaben machen, unter welchen Bedinungen er jemdanden einstellen will oder nicht.Die katholische Kirche stellt ja auch nur unverheiratete Priester ein,und wenn's rauskommt dass der Priester halt doch "heimlich verheiratet" ist, muss er weg. Ein ganz anderes Beispiel:Der Arbeitgeber X, Hersteller von schwuler Erotikkleidung,verlangt bei der Anstellung ausdrücklich,dass er nur schwule Männer einstellt für diese Arbeit. Aber nach drei Jahren fliegt durch einen Zufall auf, dass der Angestellte Y hetero ist und eine feste Freundin hat! Der Arbeitgeber darf nun Y kündigen, da sein hetero Angestellter den Arbeitsvertrag verletzt hat. Hier handelt es sich ja auch um einen Eingriff in die Privatspähre, der aber,soweit ich weiss,erlaubt ist,sofern die Begründung bereits im Zeitpunkt der Anstellung bekannt war!
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