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  • 01. Dezember 2006 20 1 Min.

Berlin (queer.de) - Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, hat sich heute im Plenum gegen strafrechtliche Maßnahmen bei der Aids-Bekämpfung ausgesprochen, die derzeit von der Großen Koalition geprüft werden würden. "Da Teile der Aids-Prävention sogar durch Eingriffe behindert werden und man sich weigert wider besseres Wissen, die Heroinabgabe an Schwerstabhängige in die Regelversorgung zu übernehmen, ist die Debatte um Strafrecht besonders perfide", so Beck. "Die deutsche Aids-Bekämpfungsstrategie war erfolgreich, weil sie auf Aufklärung, Information und verantwortliches Handeln der Bürger setzte. Das sollte man nicht auf das Spiel setzen." Die Bündnisgrünen fordern daher Bund, Länder und Kommunen auf, wegen der steigenden Zahlen von Erstinfizierten mehr Geld für die HIV-Prävention zur Verfügung zu stellen. Außerdem verlangte die Ökopartei in ihrem Antrag "Gemeinsam gegen Aids - Verantwortung und Solidarität stärken", dass bei Hartz-IV-Empfängern der Mehrbedarf von Menschen mit HIV und Aids berücksichtigt werden müsse. Ferner dürften positive Flüchtlinge nicht in Länder ohne Behandlungsmöglichkeiten abgeschoben werden. (pm/dk)

-w-

#1 Eberhard ZastrauAnonym
  • 01.12.2006, 14:55h
  • Nach österreichischem und Schweizer Vorbild wollen die
    Koalitionsfraktionen im Bundestag nun auch
    strafrechtliches Geschütz gegen HIV auffahren. Gauweiler
    und DDR lassen grüßen.

    Wer zuviel über "Verantwortung" (der Positiven - für ihre
    Sexpartner) redet, kann die Verantwortung für solche
    Reaktionen kaum abweisen.

    Die erfolgreiche Aids-Prävention in der Bundesrepublik
    Deutschland basiert auf anderen Prämissen: auf der
    Verantwortung, die jeder für sich selbst zu übernehmen
    hat. und darauf, dass sich niemand auf ein vermeintlich
    negatives Testergebnis von vorgestern verlassen sollte.

    Und auf der akzeptierenden Präventionsarbeit, die
    staatlich gefördert von Aids-Hilfen und den Netzwerken der
    dem Risiko ausgesetzten Gruppen geleistet wird. Nur dass
    diese Gruppen leider nicht mehr in ausreichendem Maß in
    ihrer Arbeit gefördert werden.

    Trotz eines insgesamt liberaleren Klimas als in Gauweilers
    Blütezeit ist die Wirksamkeit der Gesundheitsämter in der
    Präventionsarbeit für die dem Risiko ausgesetzten
    Gruppen begrenzt.
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#2 HampiAnonym
  • 01.12.2006, 18:43h
  • @Eberhars: Ich bin Schweizer und lebe in der Schweiz, Du schreibst auch vom "Schweizer Vorbild". Was ist gegen eine strafrechtliche Norm einzuwenden, wenn jemand angesteckt wird,weil der Sex-Partner seine HIV-Infektion verschweigt? Und vielleicht sogar noch sagt,er benütze einen Gummi,nur hat der,der "hinhält",hinten ja schliesslich keine Augen,und in einem Dark-Room ist es ja auch dunkel,oder? Das ist doch eindeutig fahrlässige schwere Körperverletzung und wird mit Gefängnis bestraft, das finde ich absolut o.k.! Diese Strafnorm kommt ja auch nur zum Zug,sofern man den Sexpartner kennt,wer völlig anonym gefickt wird im Dunkeln von jemandem dessen Gesicht er nicht mal kennt, der ist selber schuld dass er dann auch keine Strafanzeige erstatten kann mangels Kenntnis des Täters! Also,Vertrauen ist schlecht,Kontrolle ist besser! Nur mit Typen ficken deren Adresse man hat, und vor dem Ficken halt mal dem Typen auf den Pimmel schauen ob er den Gummi dran hat! Alles andere ist doch einfach nur dumm!
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#3 saltgayAnonym
  • 01.12.2006, 21:09h
  • Nun, einmal abgesehen von Appenzeller Klemmschwestern, deren Neigung zur subjektiven Gesetzesauslegung ja über Jahrzehnte zur unfreiweilligen Komik über die Stammtischler hinter den Alpenwäldern ganz nützlich zur Erheiterung von Intellektuellen war. Köstlich, die provinziellen Diskussionen nach dem Auftritt des Landweibels im Wirtshaus. Das gab so einen richtigen Kribbel für die ausländischen Zuschauer, jedenfalls für die, die sich nicht am heimischen Biertresen volllaufen lassen. Denn Appenzeller gibt es nicht nur bei Edeka!

    Wer Schaden an der Rassehygiene betreibt, der macht sich strafbar. Das ist klassisches deutsches Strafrecht. Bedauerlicherweise wurde einer der Vertreter des völkisch-germanischen Rechtsempfindens bei einem Bombenangriff von einem Betonpfeiler erschlagen. Aber, die Witwe konnte sich ja bei der CDU ganz sicher sein: "Was rechts ist - das muss auch rechts bleiben!" Weshalb sie auch bis in die frühen 70er Jahre hinein eine Sonderpension für ihren Mann, den Herrn Präsidenten und Richter am Volksgerichtshof, Roland Freisler, eine Zusatzvergütung bekam - nicht als Erfolgsprämie für die Todesurteile - sondern weil ihr Mann durch eine Kriegshandlung ums Leben kam. Nun ist einem Hampelmann, eidgenössisch - neurotischer Prägung gewiss nicht anzukreiden, dass er sich nicht in der Zeitgeschichte auskennt - hat er doch schon genug an seiner eigenen vita zu knabbern; aber es sei ihm doch gesagt, dass seine Eidgenossen sich bis heute nicht der Frage stellen wollen, warum gut Betuchte nicht ausgeliefert wurden und die armen jüdischen Schlucker an die KZ`s ausgeliefert wurden. Zwar nicht direkt via Basel Bad.BF, aber dennoch kamen sie im KZ an. Vielleicht liegt es an einem Rechtsempfinden, welches sehr viel mit politischer Überzeugung, aber nichts mit iustitia zu tun hat.

    Ein männliches Schwein, was ja hampig-pampig gesehen, nur homosexuell sein kann, sonst wäre es ja keines - verbreitet durch Geschlechtsverkehr Hepatitis C. Ach ja, was ist das denn? Die Erkrankung ist 1000fach ansteckender als eine HIV-Infektion. Die Übertragungswege sind identisch. Die Folgen sehr ähnlich. Nach spätestens 20 Jahren wird die Erkrankung akut. Entweder stirbt man an Leberzirrhose oder an einem Leberkarzinom. Damit jemand zu infizieren ist legitim, während ja dieses AIDS über das pfui äbäh A...fi..en übertragen wird. "Wer sich in Gefahr begibt, der kommt in ihr um." Zugegeben, der letzte Satz stammt nicht nur aus dem Credo der Appenzeller Hinterwäldler, in den können auch schwäbische Bausparer und mosellaner Weinbergshuschen einstimmen. Vielmehr kennzeichnet es den Geisteszustand der hier diskutierenden Spießer. Jene leben in einer mittelalterlichen Rechtsauffassung, wo sexuelle Verklemmtheiten durch Gewaltphantasien Triebentlastung für den Rächer=Diskutanten bedeuten. Nun ist der Herr Freisler mausetot, als Gesinnungsbruder hätte er da freilich hilfreich zur Seite stehen können. Aber vielleicht versuchen das die Herren einmal bei dem CDU-Mitglied Nitzsche. Der kennt sich ja bekanntermaßen bei Schwuchteln aus.
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