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  • 15. Dezember 2006 22 1 Min.

Berlin (queer.de) - Der sächsische Politiker Henry Nitzsche ist aus der CDU ausgetreten. Sein Bundestagsmandat will der 47-Jährige jedoch behalten. Nitzsche hatte - wie erst Anfang Dezember bekannt wurde - im Juni in einer Rede die ehemalige rot-grüne Bundesregierung als "Multi-Kulti-Schwuchteln" diffamiert und im Umgang mit der deutschen Geschichte vor einem "Schuldkult" gewarnt (queer.de berichtete). "Ich habe es satt, der Buhmann zu sein", sagte Nitzsche nach Angaben der dpa als Begründung für den CDU-Austritt. Dabei kritisierte er die Parteiführung in Sachsen scharf und nannte namentlich Ministerpräsident Georg Milbradt. Sie habe die Äußerungen anfangs toleriert, "um mich dann nach öffentlichem Druck als rechtsradikal zu verunglimpfen". Nach Angaben der "Sächsischen Zeitung" steht Nitzsche weiter hinter seinen Worten: "Ich würde erneut den Trend benennen, dass Multi-Kulti-Schwuchteln unser Vaterland heruntergewirtschaftet haben. CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer zeigte sich "erleichtert" über den Austritt. (dk)

-w-

#1 Tux2006Anonym
  • 15.12.2006, 15:28h
  • So, und nun tritt er in die NPD ein?? Naja, da würde er mit seinem tollen Plakat auch rein passen....

    Obwohl; ob er sich da wohlfühlt? In einer Partei, in der ein Mitglied mit KiPos handelt??
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#2 SvenAnonym
  • 15.12.2006, 16:20h
  • @Tux
    Vielleicht kennen sich die beiden ja schon??

    Auch toll, dass die CDU sich über seinen Austritt freut. Warum haben die ihn nicht gleich raufgeworfen??
    Mit seiner Kritik an der CDU-Führung scheint Nitzsche ja soweit auch recht zu haben. DArüber sollte man sich bei der Union auch mal gEdanken machen!

    Wo sind eigentlich Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz?
    Der Mann ist doch eindeutig ein Verfassungsfeind!
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#3 tux2006Anonym
  • 15.12.2006, 17:08h
  • @sven: schon möglich, das die sich kennen.

    Zu Deiner Frage wg. dem VerfSch.

    Der beobachtet lieber Mitglieder Linker Parteien und von Gewerkschaften...

    Apropos verfassung: Theoretisch hätte 1990 eine verabschiedet werden müssen, denn noch immer ist das GG die Verfassung. Dies war aber nur vorläufig bis zur Deutschen "Einheit" vorgesehen...
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