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Hamburg (queer.de) - Ein 52-jähriger Hamburger wurde vom Amtsgericht Harburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Auslöser war ein Schild, das Manfred B. in der Heckscheibe seines Autos befestigt hatte: "Stoppt Tierversuche, nehmt Kinderschänder, Asylanten, Schwule", war darauf zu lesen.

Das Hetz-Schild brachte dem Mann zunächst eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung und einen Strafbefehl über 5.000 Euro ein. Über den Widerspruch des homophoben Tierfreundes hatte nun das Amtgericht zu verhandeln. Offensichtlich auf Anraten seines Anwalts zeigte sich Manfred B. vor dem Richter zerknirscht: "Ich habe einen Fehler gemacht und bereue die ganze Sache wirklich zutiefst", zitierte ihn das Hamburger Abendblatt. Das kam beim Richter und beim Staatsanwalt zwar gut an, die Geldstrafe wurde dennoch nur geringfügig auf 4.500 Euro ermäßigt.

"Sprüche wie die in Ihrem Auto sind mehr als ein dummer Scherz, sie diskriminieren, beleidigen und bedrohen ganze Bevölkerungsgruppen, die Strafen für Volksverhetzung sind mit Recht sehr hoch", begründete Amtsrichter Dr. Philipp Link sein Urteil.. Die Geldstrafe liege "am untersten Rand". Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. (cw)

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-w-

#1 tux2006Anonym
  • 06.01.2007, 12:53h
  • 4500€?? Viel zu wenig! Ich habe gerade bei Peng e.V. gelesen, das jede dritte Hamburger Gefängnisszelle leersteht.Das wäre ein besserer Aufhentaltsort für solche Fanatiker!
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#2 gerdAnonym
  • 06.01.2007, 13:05h
  • Zurecht ist dieses Urteil ergangen ,und ich begüße es sehr.
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#3 SvenAnonym
  • 06.01.2007, 18:55h
  • 4500,- Euro? Eine Aussage, die überhaupt gar nichts aus über das Strafmaß aussagt! Viel interessanter wäre es zu erfahren, zu wieviel Tagessätzen er verurteilt wurde. Waren es z.B 100 TS zu 45,- EUR oder 45 TS zu 100,- EUR. Das ist nämlich ein himmelweiter Unterschied.
    Wäre schön, wenn sich die Medien endlich mal zu aussagekräftigen Meldungen entschließen könnten, statt nur reißerische Aussagen zu verbreiten.
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