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- 13. Februar 2007 1 Min.
Wädenswil (queer.de) - Im Kanton Zürich ist ein Cruiser, der von einem Polizisten in zivil angemacht worden war, vom Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses freigesprochen worden. Wie der "Tages-Anzeiger" berichtet, hielt sich Kuno M. in Wädenswil in einem Wald auf, der als Kontaktort für Schwule bekannt ist. Er beobachtete einen Mann, der offensichtlich an ihm interessiert war. Da M. gehbehindert war, konnte er ihm nicht ins Gebüsch folgen, sondern griff sich zwischen die Beine. Daraufhin gab sich der Mann als Polizist zu erkennen. B. erhielt eine Strafe von 300 Franken (180 Euro), die er aber nicht akzeptierte, weil er sie als "Polizeiwillkür und als schreiende Ungerechtigkeit empfunden" hat. Das Bezirksgericht erklärte, der Cruiser habe recht und sprach ihm eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 1.200 Franken (740 Euro) zu. Es sei niemand durch das Verhalten von M. geschädigt worden: "Um öffentliches Ärgernis zu erregen, braucht es eine Öffentlichkeit", so der Richter lapidar. Außerdem kritisierte es das Vorgehen des Polizisten. Weil dieser sich "schwulenkonform" verhalten habe, habe M. annehmen können, dass er an Sex interessiert gewesen sei. (dk)
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