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  • 14. Februar 2007 31 1 Min.

Karlsruhe (queer.de) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute in einem Urteil um die Altersversorgung von Eingetragenen Lebenspartnern die Privilegierung der Ehe bestätigt. Er wies die Revision eines Angestellten im öffentlichen Dienst zurück, der bei der Betriebsrente wie seine verheirateten Kollegen behandelt werden wollte. Es ist damit rechtens, dass der Partner im Falle des Todes des Arbeitnehmers keine Hinterbliebenenrente erhält. Auch die Benachteiligung bei der Einkommenssteuer verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Die Ehe darf im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlich Anliegen, bevorzugt werden", so die Richter des IV. Zivilsenats. Der Angestellte ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und seit 2001 in einer Eingetragen Partnerschaft. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) nannte das Urteil "völlig unverständlich" und eine "nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung". Der Grüne Volker Beck warnte, dass Deutschland hinter die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern zurückfalle. (dk)

-w-

#1 tuxAnonym
  • 14.02.2007, 17:40h
  • Und ich war der Meinung, das im GG steht, das "vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind"...........
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#2 SebastianAnonym
  • 14.02.2007, 17:41h
  • i der Einkommenssteuer verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Die Ehe darf im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlich Anliegen, bevorzugt werden"

    Meines erachtens nach geht dieses urteil nicht mit dem GG konform, denn dort heisst es das alle Menschen vor dem gesetz gleich sind, dieses urteil führt das GG mal wieder ababsurdum, denke es ist eine art angriff auf die grundrechte der demokratie, denn es geht bei der hinterblibenenrente ja nicht darum ob ein paar kinder hatte oder nicht sondern um die versorgung des hinterblibenen. es ist einfach sinnlos...
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#3 SebastianAnonym
  • 14.02.2007, 17:41h
  • i der Einkommenssteuer verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Die Ehe darf im Hinblick auf Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses, einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlich Anliegen, bevorzugt werden"

    Meines erachtens nach geht dieses urteil nicht mit dem GG konform, denn dort heisst es das alle Menschen vor dem gesetz gleich sind, dieses urteil führt das GG mal wieder ababsurdum, denke es ist eine art angriff auf die grundrechte der demokratie, denn es geht bei der hinterblibenenrente ja nicht darum ob ein paar kinder hatte oder nicht sondern um die versorgung des hinterblibenen. es ist einfach sinnlos...
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