Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?642
  • 23. Februar 2004 - 1 Min.

Karlsruhe Lebenspartner können künftig nicht nur ihre Geburtsnamen zum Lebenspartnerschaftsnamen wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche entschieden, dass auch die Wahl eines durch eine frühere Lebenspartnerschaft oder Eheschließung erworbenen Familiennamens möglich sein müsse. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig. Nach Angaben von LSVD-Sprecher Manfred Bruns ist das Urteil vor allem für Lesben bedeutsam, die verheiratet waren, aus dieser Ehe Kinder haben und einen von ihrem Geburtsnamen abweichenden Familiennamen führen. Bei Eingehung einer Lebenspartnerschaft konnten sie bisher nur ihren Geburtsnamen oder den Geburtsnamen der Partnerin zum Lebenspartnerschaftsnamen wählen mit der Folge, dass die Kinder einen anderen Namen führten als die Mütter. (pm)

-w-

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: