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  • 06. März 2007 28 1 Min.

Salt Lake City (queer.de) - Das Parlament von Utah hat es abgelehnt, ein Gesetz zu streichen, das außerehelichen Sex zu einer Straftat erklärt. Das Gesetz darf ohnehin nicht angwandt werden, da der Oberste Bundesgerichtshof 2003 alle so genannten "Sodomy Laws" für verfassungswidrig erklärt hat. Der Antrag auf Aufhebung des überflüssigen Gesetzes, der vom einzig offen schwulen Senator Scott McCoy (Demokraten) eingereicht wurde, ist im Plenum nicht behandelt worden. Die republikanische Mehrheit lehnte eine Debatte darüber ab. Obwohl das Gesetz ungültig ist, müsse es so schnell wie möglich entfernt werden, argumentiert McCoy: "Es bleibt ein Stigma hängen, für das einzig der Staat Utah verantwortlich ist." Die große Mehrheit der Abgeordneten in Utah gehören der christlichen Sekte der Mormonen an, die Homosexualität als Sünde interpretiert. Es ist in den USA nicht außergewöhnlich, dass regionale Gesetze ungültig sind, aber trotzdem weiter in den Gesetzesbüchern stehen: So gab es in South Carolina bis 1999 ein Gesetz, das interrassische Ehen verboten hatte. Diese Regelung hatte aber schon seit 1967 gegen Bundesrecht verstoßen. (dk)

-w-

#1 pflanzen-freundAnonym
  • 06.03.2007, 11:52h
  • Es ist übrigens auch in Deutschland nicht unüblich, dass in den (Landes-)Verfassungen Gesetze stehen, die vom Bundesgesetz "gebrochen" werden und daher ungültig sind.
    Z.B. gibt es in der Landesverfassung von Hessen noch die Todesstrafe.
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#2 hwAnonym
  • 06.03.2007, 11:58h
  • da hat der mann vollkommen recht.
    leider kann ich ihn nicht unterstützen.
    aber hier kann man etwas tun:
    man könnte in deutschland auch mal
    die landesverfassungen ändern in denen
    steht:
    "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."

    ausserdem könnte die spd auch mal dafür
    sorgen, dass alle schandurteile des
    nsdap-regimes aufgehoben werden.
    ..dieses, ach da haben wir doch was gemacht..-getue, ist einfach nur verlogen.

    urteile gegen deserteure aus der raubkriegs- und völkermordarmee "wehrmacht" sind nach wie vor gültig.
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#3 redforceAnonym
  • 06.03.2007, 12:27h
  • Aber wird eine Debatte über die Aufhebung der Landesverfassungs-Todesstrafe auch von den Abgeordneten blockiert? Oder wurde bisher nur kein Antrag gestellt?
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