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- 19. März 2007 3 Min.
Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen" (BASJ) hat auf ihrem diesjährigen Frühjahrstreffen vom 16. bis zum 18. März im Waldschlösschen bei Göttingen die nachfolgende Resolution zur aktuellen rechtspolitischen Situation verabschiedet:
"Die fehlenden Rechte holen wir uns vor den Gerichten!" So haben lesbisch-schwule Organisationen im Jahr 2000 das angesichts weitergehender rot-grüner Wahlversprechen enttäuschende "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften" schöngeredet. Die Hoffnung war nicht unbegründet. Zuvor hatten mehrere deutsche Gerichte die Schlechterstellung (nicht eingetragener) Lebensgemeinschaften im Verhältnis zur Ehe mit dem Fehlen einer staatlichen Eintragung und gesetzlicher Unterhaltspflichten begründet. Jetzt müssen wir feststellen: Die Strategie, wir müssten nur die gleichen Pflichten wie Ehepaare übernehmen, dann würden uns die Gerichte die fehlenden Rechte - aktuell vor allem noch im Adoptions-, im Steuer- und Beamtenrecht - nachwerfen, ist großflächig gescheitert. Nahezu alle hiermit befassten Gerichte - unter ihnen vier der fünf obersten Bundesgerichte - verweigern die Gleichbehandlung weiterhin und verzichten hierbei nun sogar auf jegliche sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung. Sie behaupten jetzt, der Schutz der Ehe aus Art. 6 GG gehe dem Grundsatz "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." aus Art. 3 GG vor. Hierbei handele es sich um eine "Wertentscheidung" der Verfassung. Diese Interpretation unterstellt, eine heterosexuelle Beziehung sei auch ohne sachlichen Grund generell mehr wert als eine homosexuelle. Dies wiederum beinhaltet eine Minderbewertung Homosexueller - unabhängig davon, ob sie in einer Lebenspartnerschaft leben oder nicht.
"Die Zahlen belegen, dass die menschenverachtende Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Rechtsextreme und Neonazis verbreiten, auf durchaus fruchtbaren Boden fällt." (Wolfgang Thierse in einem Grußwort zur Internet-Plattform mut-gegen-rechte-gewalt.de). Er meint jedoch nicht die 80% der obersten Bundesgerichte, die eine Gleichberechtigung Homosexueller verweigern, sondern 18% Ost- und 13% Westdeutsche, die der Auffassung zustimmen, dass es "Gruppen von Menschen gibt, die weniger wert sind" bzw. 34% der Bevölkerung, die Homosexuelle ablehnen. Angesichts der verheerenden Zahlen aus der Justiz könnte er stolz sein auf die unbeirrbare Liberalität der Bevölkerung, deren Bundestagsvizepräsident er die Ehre hat zu sein.
Der Bundestag immerhin lässt schon mal ein längst erforderliches Denkmal errichten und spendiert dafür 450.000 Euro - einen Bruchteil des Betrages, den er Lesben und Schwulen jährlich alleine durch die Diskriminierung im Steuerrecht zusätzlich abnimmt. Mit dem Denkmal will er u.a. "ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Lesben und Schwulen setzen". Was auch immer damit gemeint sein mag - die Verweigerung gleicher Rechte ist nicht so weit davon entfernt. Diese Verweigerung ist in erster Linie vom Bundestag selbst zu verantworten. Besonders deutlich wird dies im Adoptionsrecht: Die Adoption eines Kindes durch ein lesbisches oder schwules Paar ist verboten, auch dann, wenn sie - was bei Adoptionen ohnehin erforderlich ist - im Wohl des Kindes läge. Der Bundestag hat auch in sieben rot-grünen Jahren hieran nichts geändert, obwohl hierzu nicht einmal die Zustimmung des Bundesrates erforderlich wäre. Das Interesse an der Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Paare hat in einem solchen Fall also sogar Vorrang vor dem Kindeswohl. Schon dies zeigt übrigens, wie verlogen die immer mal wieder anzutreffende Argumentation ist, die Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften sei - sogar im Verhältnis zu kinderlosen Ehepaaren! - durch das Fehlen eigener Kinder gerechtfertigt. Ein anderes Beispiel für diese Heuchelei ist die ebenfalls vom Bundestag zu vertretende Rechtsunsicherheit bei der Fremdinsemination nicht heterosexuell verheirateter Frauen.
Was also tun? Wir werden weder die Justiz noch den Bundestag in absehbarer Zeit grundlegend verändern. Wir können und sollten jedoch die mit den Grußworten und Denkmälern verbundene vorzeitige Anbiederung zurückweisen, solange dieser Staat sich von der "menschenverachtenden Ideologie der Ungleichwertigkeit" (Wolfgang Thierse) nicht überzeugend distanziert.
19. März 2007
Links zum Thema:
» Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)












Damals erst mal die eingetragene Lebenspartnerschaft einzuführen, war sinnvoll, um schon mal einige eilende Dinge zu regeln (z.B. dass bei binationalen Paaren der Partner nicht ausgewiesen werden kann). Außerdem hat dieser Schritt die Toleranz in der Gesellschaft ein Stück weiter gebracht.
Man hat z.B. auch in Belgien und den Niederlanden erst mal eingetragene Partnerschaften gehabt, eh man die Ehe geöffnet hat.
Eines ist klar: die eingetragene Partnerschaft ist eine Ehe 2. Klasse und kann nur ein erster Schritt als vorübergehende Notlösung sein! Als nächstes muss die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare folgen!
Und die kann es in ganzem Umfang nur geben, wenn die Grünen stark genug werden! Von allen anderen Parteien haben wir nur viel Gerede zu erwarten, aber die Realität sieht dann doch anders aus...
Wenn wir alle an einem Strang ziehen würden, könnten wir längst viel weiter sein, wenn aber weiterhin manche Schwule andere Interessen über unsere Grundrechte stellen, dann wird sich nichts ändern! (Und ehrlich gesagt, haben wir es dann wohl auch nicht besser verdient, wenn wir selbst schon Schnellfahren auf Autobahnen, etc. über die uns verwehrten Grundrechte stellen!)