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  • 22. März 2007 9 1 Min.

Karlsruhe (queer.de) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der "Tagesspiegel" auf Anfrage in Karlsruhe. Die Klage der Staatsregierung ist bereits die zweite gegen das Gesetz. Sie richtet sich im wesentlichen gegen die sogenannte Stiefkindadoption. Sie gibt einem homosexuellen Partner die Möglichkeit, leibliche Kinder des Lebenspartners zu adoptieren. Eine erste bayerische Verfassungsklage gegen das seinerzeit umkämpfte rot-grüne Gesetz scheiterte 2002 in Karlsruhe. Die Klage richtete sich damals gegen das Gesetz insgesamt, durch das die Staatsregierung den Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie in Gefahr sah. (pm)

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#1 rudolfAnonym
  • 22.03.2007, 16:43h
  • Na warten wir mal ab. Bei der traditionell reaktionären deutschen Justiz ist alles möglich. Da dürfen selbst Männer ihre Frauen schlagen - wenn sie die richtige Religion haben...
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#2 SvenAnonym
  • 22.03.2007, 17:53h
  • @rudolf
    Das waren zum Glück immer nur niedere Gerichte und alle diese Urteile wurden von höheren Instanzen kassiert.
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#3 gab1980Anonym
  • 22.03.2007, 19:08h
  • He, Moment mal. Ich gehöre auch zu der angeblich "reaktionären Justiz". Mal darüber nachgedacht, dass die Justiz nicht einfach ohne gesetzl. Grundlage etwas beschließen kann? Rechtliche Gleichstellung muss der Gesetzgeber bringen, nicht die Gerichte.
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