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- 22. März 2007 1 Min.
Karlsruhe (queer.de) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der "Tagesspiegel" auf Anfrage in Karlsruhe. Die Klage der Staatsregierung ist bereits die zweite gegen das Gesetz. Sie richtet sich im wesentlichen gegen die sogenannte Stiefkindadoption. Sie gibt einem homosexuellen Partner die Möglichkeit, leibliche Kinder des Lebenspartners zu adoptieren. Eine erste bayerische Verfassungsklage gegen das seinerzeit umkämpfte rot-grüne Gesetz scheiterte 2002 in Karlsruhe. Die Klage richtete sich damals gegen das Gesetz insgesamt, durch das die Staatsregierung den Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie in Gefahr sah. (pm)
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