In den U. S. A. kam die rechtl. Gleichstellung meist über die Gerichte und nicht die Parlamente (ist zwar nicht gerade vorbildlich, aber ist so).
Und daß die deutsche Justiz mit dem GG macht , was sie will, hat sie oft genug bewiesen (z. B. Urteil der Bundesverf.-Gericht von 1957, daß der Par. 175 kein Nazi-Unrecht ist). Wann wurde dieses Schandurteil jemals zurückgenommen oder auch nur bedauert? Weil Juristen sich für Halbgötter halten, machen sie halt auch keine Fehler, oder?
In den U. S. A. kam die rechtl. Gleichstellung meist über die Gerichte und nicht die Parlamente (ist zwar nicht gerade vorbildlich, aber ist so).
Und daß die deutsche Justiz mit dem GG macht , was sie will, hat sie oft genug bewiesen (z. B. Urteil der Bundesverf.-Gericht von 1957, daß der Par. 175 kein Nazi-Unrecht ist). Wann wurde dieses Schandurteil jemals zurückgenommen oder auch nur bedauert? Weil Juristen sich für Halbgötter halten, machen sie halt auch keine Fehler, oder?