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- 23. März 2007 2 Min.
Berlin (queer.de) - Die Große Koalition überlegt, ob das Strafrecht bei fahrlässiger oder bewusster HIV-Übertragung verschärft werden soll. Es solle sondiert werden, ob die "Verschärfung des Strafrechts bezüglich der fahrlässigen Gefährdung der Verbreitung einer sexuell übertragbaren Krankheit eine handhabbare Regelung zur Eindämmung der kommerziellen Angebote von ungeschütztem Sex" darstellen könnte, heißt es in einem Antrag von CDU/CSU und SPD.
LSVD kritisiert Vorhaben
Der Lesben- und Schwulenverband lehnt diese Forderung ab: "Vorschläge, die auf eine Verschärfung der Strafbarkeit der Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten zielen, sind populistisch und überflüssig", erklärte heute LSVD-Sprecher Axel Blumenthal. "Eine fahrlässige oder vorsätzliche Infektion anderer ist schon heute als Körperverletzung strafbar. Jede Verschärfung des Strafrechts wäre aus der Sicht der Prävention die falsche Botschaft. Sie würde suggerieren, dass sich alle, die noch nicht infiziert sind, in Sicherheit wiegen können und die Verantwortung allein den HIV-positiven Menschen zuschreiben." Stattdessen müssten verstärkt Präventionsprogramme schon in der Schule auf die Gefahren von HIV und Aids hinweisen. Allzu oft seien aber in der Vergangenheit Ansätze der Prävention mit Mitteln des Jugendschutzes konterkariert worden, bemängelt Blumenthal. "Der LSVD sieht mit Sorge die Schwierigkeiten, denen die Deutsche Aids-Hilfe als freier Träger der HIV-Prävention für schwule Männer immer wieder ausgesetzt ist." (pm)
Links zum Thema:
» LSVD-Positionspapier zur schwulen Gesundheit
Mehr zum Thema:
» Pro und Kontra: Barebacker raus aus Internetportalen?















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whk0307/19.03.2007
RAUS, BEVOR ES KOMMT!
Barebacking im Bundestag: whk warnt vor weiterer Kriminalisierung einvernehmlicher Sexualität unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes
Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag in letzter Lesung über den Antrag der Koalitionsfraktionen über "Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS in Deutschland" entscheiden. Hierzu erklärt die AG Schwulenpolitik des whk:
Schon der Titel des unter sexuell aktiven Menschen jedweder sexueller Neigung zumeist gar nicht bekannten Antrages vom 29. November 2006 (BT-Drucksache 16/3615) ist grob irreführend. Sein Inhalt zeigt überdeutlich, daß es keineswegs um "Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS in Deutschland" geht, sondern einmal mehr um Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschen mit HIV oder AIDS sowie ihrer Subkulturen.
So wird in Ziffer 6 des Antrages die Bundesregierung von den Regierungsparteien aufgefordert, "gemeinsam mit den Ländern und Verbänden bundesweit im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Anbieter von Orten sexueller Begegnung auf Präventionsmaßnahmen hinzuwirken, die u. a. … den vollständigen Verzicht auf Werbung und Unterstützung für ungeschützten Geschlechtsverkehr beinhalten sollte."
Zahlreiche schwule Wirte haben eine solche Selbstverpflichtung mit den AIDS-Hilfen längst umgesetzt, was nicht nur außerhalb der Schwulenszene durch breite Medienberichterstattung hinlänglich bekannt ist, sondern nachweislich das Ansteigen der Zahl von HIV-Neuinfektionen nicht verhindert hat. Darum kann es also nicht gehen. Statt dessen heißt es weiter: "Nach zwei Jahren soll die Bundesregierung über den Stand der Umsetzung berichten und ggf. Vorschläge für eine rechtliche Regelung unterbreiten." Somit geht es also darum, auch in Deutschland vermehrt mit juristischen Mitteln gegen HIV-Positive und AIDS-Kranke und deren konkretes, bisher vom Staat nicht kontrollierbares Sexualleben vorzugehen. Nur deshalb wird die Regierung in Ziffer 7 aufgefordert "zu prüfen, ob die Erfahrungen in Österreich und der Schweiz mit der Verschärfung des Strafrechts bezüglich der fahrlässigen Gefährdung der Verbreitung einer sexuell übertragbaren Krankheit eine handhabbare Regelung zur Eindämmung der kommerziellen Angebote von ungeschütztem Sex darstellen". Aber auch das ist völlig unsinnig, da es längst ausreichend Rechtsnormen im Strafgesetzbuch und höchstrichterliche Urteile hierzu gibt, insbesondere durch den Bundesgerichtshof ergangene.
Aus diesen Gründen fordert das whk die Abgeordneten auf, der Beschlußempfehlung des federführenden Bundestagsausschusses für Gesundheit vom 19. Januar 2007 (BT-Drs. 16/4111) nicht zu folgen, sondern bei einer Annahme der Drucksache 16/3615 die Ziffern 6 und 7 auf jeden Fall zu streichen. Den grundsätzlichen Unterschied zwischen "unsafem Sex" und "Barebacking" bewußt ignorierend, bergen diese nicht nur die Gefahr einer Kriminalisierung selbstbestimmter, eigenverantwortlicher und risikobewußter Sexualität von HIV-Positiven, sondern der Allgemeinheit. Nicht nur sogenannte Barebacker verbitten sich mit Recht, daß fremde, ahnungslose Leute in ihrem Wald pfeifen: Der Staat hat auch weiterhin schlichtweg nichts in den Betten des Souveräns zu suchen.