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- 29. März 2007 1 Min.
Clearwater (queer.de) - Die Geschlechtsanpassung einer Frau beeinflusst nicht die Unterhaltspflicht ihres Ex-Mannes. Das hat ein Gericht in Clearwater (US-Bundesstaat Florida) gestern entschieden. Der 48-jährige Lawrence Roach hatte geklagt, weil er seiner 55-jährigen Ex-Frau nicht mehr Monat für Monat 1.250 Dollar überweisen wollte, da sie jetzt ein Mann ist (queer.de berichtete). Roach hatte argumentiert, dass die Homo-Ehe in Florida illegal sei und er deshalb nicht für einen Mann zahlen sollte. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. "Trotz der Operation und der Tatsache, dass sich die Empfängerin für einen Mann hält, erkennt der Staat Florida die unveränderlichen weiblichen Merkmale an, die mit ihrer Geburt festgelegt wurden", begründete Richter Jack St. Arnold seine Entscheidung. Obwohl das Urteil ein Sieg für die transsexuelle Ex-Frau bedeutete, kritisierte die Homo-Gruppe Lambda Legal die Entscheidung. Der Fall könne für Transsexuelle in der Zukunft verheerende Folgen haben, da der Richter zu Protokoll gegeben habe, dass Transsexualität in den Augen des Staates Florida nicht existiere. (dk)













"Unveränderliche mit ihrer Geburt festgelegten Merkmale" gelten meiner Meinung nach nicht mehr wenn man sich hat umbauen lassen...