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- 29. März 2007 1 Min.
Berlin (queer.de) - Der Lesben- und Schwulenverband weist darauf hin, dass auch binationale Homopaare von der gestern im Bundeskabinett beschlossenen Reform des Zuwanderungsrechts betroffen sein können. Damit soll nämlich auch der Nachzug von ausländischen Lebenspartnern aus Drittstaaten erschwert werden. "Binationale Paare, die demnächst eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, sollten deshalb überlegen, ob sie ihr Vorhaben nicht besser sofort in Angriff nehmen", empfiehlt der LSVD.
Bald nötig: Einkommen und Deutschkenntnisse
Dem Gesetzentwurf zufolge könnte in Zukunft die Möglichkeit einer Lebenspartnerschaft (wie auch einer Ehe) mit einem Ausländer auch davon abhängig gemacht werden, ob das Paar über ein ausreichendes Einkommen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz verfügt. Dadurch soll "der Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme" verhindert werden. Des weiteren muss der Partner über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Damit will die Bundesregierung Zwangsverheiratungen verhindern. Dass diese Bestimmung neben der Ehe auch für Lebenspartnerschaften gelten soll, wird vom LSVD heftig kritisiert: "Bei Lebenspartnern greift dieser Grund keinesfalls. Zwangsverpartnerungen von Lesben und Schwulen gibt es nicht." (pm/dk)
Links zum Thema:
» Entwurf der Bundesregierung und LSVD-Stellungnahme















als buddhist der DIE LINKE wählt, hoffe ich,
dass diese partei mit nur einer handvoll kommunisten, trotzdem so an die sache herangeht.....
Der KPD-Vorsitzende Max Reimann sagte am 23.5.1949 im parlamentarischen Rat: "Sie, meine Damen und Herren, haben diesem Grundgesetz, mit dem die Spaltung Deutschlands festgelegt ist, zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben."
getobt über dieses gesetz haben meines wissens nur die grünen und die pds.