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- 30. März 2007 1 Min.
Hamburg (queer.de) - Ein Paar kann für bis zu einem Jahr zur Probe zusammenziehen, ohne dass beim Arbeitslosengeld II Einkommen und Vermögen angerechnet werden müssen. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil gilt auch für Homo-Paare, sofern sie keine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind. Somit erhielte ein Hartz-IV-Empfänger die staatliche Unterstützung weiter, auch wenn sein Partner einen gut bezahlten Job inne hätte. Bei dem Zeitraum von einem Jahr handele es sich aber um keine starre Zeitgrenze, ergänzten die Richter. Bestünden Anzeichen, dass es sich bei dem Paar schon früher um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt, liege eine Bedarfsgemeinschaft vor, bei der Einkommen und Vermögen verrechnet werden müsse. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Aktenzeichen: L 5 B 21/07 ER AS). (dk)












Aber hallo!! Das ist richterlich erlaubter Sozialbetrug!!
Hier haben wir mal wieder ein echt gutes Beispiel für total unsinnige Verschwendung von Steuergeldern.