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- 04. April 2007 1 Min.
Hereford (queer.de) - Der anglikanische Bischof von Hereford an der englisch-walisischen Grenze muss vor einem Gleichbehandlungstribunal auftreten, weil er beschuldigt wird, einen Job-Bewerber wegen dessen sexueller Ausrichtung diskriminiert zu haben. Der 42-jährige gläubige Christ John Reaney wirft nach Angaben der BBC Bischof Anthony Priddis vor, ihn allein wegen seiner Homosexualität nicht als Erzieher angestellt zu haben. Während des zweiten Vorstellungsgespräches habe ihn der Bischof "erniedrigende" Fragen über sein Privatleben gestellt. Zuvor sei er von acht Delegierten der Jugendarbeit einstimmig als neuer Betreuer vorgeschlagen worden, der nur noch vom Bischof abgesegnet werden müsse. Bischof Priddis habe ihn aber lediglich auf seine Sexualität angesprochen, die Priddis zuvor in einem Fragebogen angegeben hatte. Daraufhin hätte der Bischof klargestellt, dass der Bewerber allein aufgrund seiner Ausrichtung den Job nicht erhalten würde. Die Diözese leugnet in einer Pressemitteilung die Anschuldigungen: "Der Bischof von Hereford hat im Einklang mit den Lehren der Kirche gehandelt. Die Standards bezüglich sexueller Praxis gelten für hetero-, homo-, bi- und transsexuelle Menschen und nicht nur für eine bestimmte Gruppe." Von welcher "sexuellen Praxis" die Rede ist, sagte die Diözese nicht. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz ist in England seit 2003 illegal. (dk)















Wer aber glaubt, dass dies mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland auch so sei, der irrt sich leider.
Auf Druck der CDU/CSU wurde im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Kirchenklausel eingefügt, wonach Kirchen weiterhin in Deutschland munter in kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen diskriminieren dürfen. Bei den Landeskirchen der EKD, evangelischen Krankenhäusern oder der Diakonie muss man da als homosexueller Mensch keine Angst haben, da dort sogar homosexuelle Menschen Pastoren sein dürfen und sich sogar verpartnern dürfen.
Wer aber bei einem katholischen kirchlichen Arbeitgeber als homosexueller Mensch beschäftigt ist und seinen Partner am Standesamt das Ja-Wort gibt, der muss in Deutschland eine Kündigung unter Umständen fürchten. Soviel zu christlicher Nächstenliebe bei der katholischen Kirchenleitung in Deutschland...
Daher aus der katholischen Kirche austreten oder zu den evangelischen Landeskirchen der EKD, der altkatholischen Kirche oder der Metropolitan Church übertreten.