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- 19. April 2007 1 Min.
Frankfurt (queer.de) - Die fristlose Kündigung eines schwulen Sozialpädagogen durch ein katholisches Jugendwohnheim vor einem halben Jahr ist unwirksam. Das entschied gestern das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main. Das Kolpingwerk hatte den 53-Jährigen entlassen, weil eine Mitarbeiterin sein Chatprofil auf der schwulen Datingplattform gayromeo.com entdeckt hatte (queer.de berichtete). Das Gericht erklärte, dass die Partnersuche des Angestellten keine Auswirkungen auf seine Arbeit als Jugendbetreuer habe. "Außerdienstliches Verhalten" sei eine Privatangelegenheit, so der Richter. Klaus Baumann, Anwalt des Kolpingwerkes, begründete vor Gericht die fristlose Kündigung: "In unseren Augen ist das würdelos", sagte er nach Angaben der "Frankfurter Rundschau". "Er hat sein Geschlechtsteil öffentlich als Schwanz bezeichnet und beschrieben, welche sexuellen Praktiken er bevorzugt." Er habe sich zudem auf gayromeo.com nackt präsentiert und Partner im Alter von 18 bis 28 Jahren gesucht. Nach Angaben des Kolpingwerk-Leiters habe der 53-Jährige damit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen. Noch ist unklar, wie es mit Entlassenen weitergeht. Sein Arbeitsplatz sei wieder vergeben worden. Außerdem prüft das Kolpingwerk nun, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat. (dk)















werden eigentliche pädophile priester auch suspendiert? und verlieren ihren kirchlichen arbeitsplatz!
peter