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- 27. April 2007 3 Min.
Die Regierung hat das neue Ausländerrecht in den Bundestag eingebracht – und erntet scharfe Kritik.
Von Dennis Klein
Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält im Vergleich zur Ehe an bescheidene Anzahl von Rechten. Besonders im Steuerrecht werden Homo-Partner wie Fremde behandelt. Im Ausländerrecht dagegen sind Hetero- und Homo-Partner gleichberechtigt – doch hier sollen für beide die Rechte nun beschränkt werden.
Nach jahrelangen Diskussionen hat die Bundesegierung gestern einen Gesetzentwurf zum Aufenthalts- und Asylrecht vorgelegt. In dem fast 500 Seiten umfassenden Werk ist festgelegt, dass der Nachzug von Ehepartnern bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern nur dann erfolgen darf, wenn der ausländische Partner Deutsch spricht. Damit, so die Regierung, sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Schwarz-Rot nennt in dem Gesetzentwurf auch ausdrücklich Eingetragene Partnerschaften – der Vater von Murat aus Anatolien kann damit seinen Sohn nicht mehr zwangsweise mit dem inzwischen eingebürgerten Muhammed aus Köln-Mülheim verpartnern. Nicht nur der Lesben- und Schwulenverband wundert sich über diese Neuregelung: "Zwangsverpartnerungen von Lesben und Schwulen gibt es nicht", erklärte der LSVD in einer Pressemitteilung.
Kritik von FDP, Linkspartei und Grünen
Die Regelung, die für Heteros und Homos gleichermaßen gelten soll, wird von der Opposition bekämpft: "Es geht nicht, dass wir Grundrechte daran binden, dass jemand die deutsche Sprache beherrscht", erklärte der Grüne Volker Beck gestern in der Bundestagsdebatte. "Sie sind mit diesem Gesetz der Totengräber des Art. 6 Grundgesetz, des besonderen Schutzes von Ehe und Familie, und das als Christdemokraten. Das ist wirklich eine Schande", so der Parlamentarische Geschäftsführer der Ökofraktion. "Ob jemand seinem Ehe- oder Lebenspartner nach Deutschland nachziehen darf, hängt davon ab, ob er oder sie bereits im Herkunftsland Deutsch gelernt hat", erläuterte Sevim Dagdelen von der Linksfraktion. "Dadurch wird die überwiegende Mehrheit der Menschen vom Recht auf Familiennachzug einfach ausgeschlossen." Die FDP vermutet hinter der Änderung andere Intentionen: "Handelt es sich hier um die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen oder nicht vielmehr um die Verhinderung von unerwünschter Zuwanderung?", fragte die liberale Abgeordnete Sibylle Laurischk aus Offenburg.
Neben Änderungen bei der Familienzusammenführung wird in dem Gesetzentwurf u.a. auch geregelt, dass Ausländer, die vorläufig geduldet werden, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Union und SPD: Guter Kompromiss
Abgeordnete beider Regierungsfraktionen beschrieben den Entwurf als Kompromiss, mit dem sowohl CDU/CSU als auch SPD leben könnten. Etwas Unruhe löste die Behauptung des Altöttinger CSU-Abgeordneten Stephan Mayer aus, der den Geist des Gesetzes mit folgenden Worten zusammenfasste: "Deutschland ist kein Einwanderungsland". Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz wies seinen Koalitionsfreund als nächster Redner in die Schranken: "Ich schätze den Kollegen Mayer sehr. Aber er war bei den Verhandlungen nicht dabei. Das ist eigentlich das, was man dazu sagen kann." Die Opposition kritisierte, dass es an vielen Stellen des Gesetzes zu unnötigen Verschärfungen gekommen sei.
Der Gesetzentwurf ist als "eilbedürftig" an die Ausschüsse überwiesen worden, weil darin mehrere EU-Richtlinien eingearbeitet wurden, für die die Fristen zur Umsetzung bereits abgelaufen sind. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass der Entwurf zügig ohne große Änderungen verabschiedet werden wird.
27. April 2007















Zu große Parteien sind gefährlich....