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https://queer.de/?6867
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- 04. Mai 2007 1 Min.
Straßburg (queer.de) - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Polen wegen der Diskriminierung von Schwulen und Lesben verurteilt. Straßburg entschied, dass das 2005 vom damaligen Warschauer Bürgermeister Lech Kaczynski ausgesprochene CSD-Verbot sowohl gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als auch gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen habe. Der verbotene CSD fand damals trotzdem statt, unter den 2.500 Teilnehmern war auch deutsche Politprominenz wie die jetzige Grünenchefin Claudia Roth vertreten (queer.de berichtete). Homo-Organisationen hatten gegen das Verbot geklagt. Es ist das erste Mal, dass der Menschenrechtsgerichtshof über ein CSD-Verbot geurteilt hat. (dk)














Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verurteilt Polen wegen Homophobie
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
hat gestern die polnische Regierung wegen Diskriminierung Homosexueller
verurteilt. Es ging um das Demonstrationsverbot für die Gleichheitsparade 2005 durch den damaligen Bürgermeister Lech Kaczyński. An der verbotenen Demonstration hatten damals die Abgeordneten Claudia Roth und Volker Beck teilgenommen. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, erklärt:
Das Urteil des EGMR ist eine schallende Ohrfeige und eine Blamage für die homophobe Politik von Kaczyński und seiner Koalition. Das Urteil zeigt: Die Rechte der homosexuellen Bürgerinnen und Bürger werden von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert und werden vom EGMR durchgesetzt.
Es ist auch ein gutes Omen für den Ausgang des Verfahrens der Organisatoren des Moskau Pride, die ebenfalls bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Verbot der Homosexuellendemonstration 2006 klagen. Dieses Urteil könnte weit reichende Auswirkungen für Praxis des Demonstrationsrechtes in der Russischen Föderation haben.
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