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- 08. Mai 2007 1 Min.
Karlsruhe (queer.de) - Der Lesben- und Schwulenverband startet seine Aktion "Lesben und Schwule in die Verfassung" am Donnerstag mit einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das oberste deutsche Gericht hatte vor genau 50 Jahren geurteilt, dass gleichgeschlechtliche Betätigung "eindeutig gegen das Sittengesetz" verstoße. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die NS-Fassung des Paragrafen 175 blieb bis 1969 in Kraft.
"Das Verfassungsgericht billigte damit schwere Menschenrechtsverletzungen", erklärte der LSVD. Der Schwulenparagraf wurde in der Bundesrepublik erst 1994 endgültig abgeschafft.
Der LSVD setzt sich dafür ein, dass der Schutz von Lesben und Schwulen ins Grundgesetz aufgenommen wird (queer.de berichtete). Auch Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünenfraktion im Bundestag, setzt sich dafür ein, dass in Artikel 3 ("Gleichheit vor dem Gesetz") neben Merkmalen wie Geschlecht und Rasse auch die sexuelle Ausrichtung als schützenswert erklärt wird. (dk)
Mahnwache
Wann: Donnerstag, 10. Mai, ab 10.45 Uhr
Wo: Schlossplatz Karlsruhe (gegenüber Sitzungssaalgebäude)















Aber, das muss man hier auch erwähnen, die DDR war später auch fortschrittlicher. Auch wenn diese Tatsache manchen nicht passt, sie ist Geschichtliche Realität. Der §175 wurde in der DDR 1988 gestrichen, in der BRD erst 1994, aufgrund des Einigungsvertrages.
de.wikipedia.org/wiki/
§_175
Aber, leider ist bis heute KEIN Opfer der Verfolgung rehabilitiert oder gar entschädigt worden.
Wenn die Regierungskoalition wirklich ein Interesse daran hat, Unrecht aus der Deutschen Geschichte gut zu machen, so müssen sie alsbald eine Regelung finden.