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- 15. Mai 2007 2 Min.
Russland verbietet Schwulen und Lesben weiterhin, für ihre Rechte zu demonstrieren.
Von Dennis Klein
Moskau lehnt nach wie vor Demonstrationen für Homo-Rechte strikt ab: Wie schon in den letzten Jahren hat die Stadtverwaltung wieder den CSD verboten. Das teilte Verwaltungsleiter Nikolaj Kulikow der Nachrichtenagentur Interfax mit.
Nach seinen Angaben haben sich Vertreter der Stadt am Dienstag mit den CSD-Organisatoren getroffen. Diese reichten einen offiziellen Antrag ein. Noch beim Treffen wurde die Homo-Demo verboten: "Die Durchführung der Veranstaltung wurde bei dem Treffen abgelehnt", erklärte Kulikow. "Die Pride-Parade beeinflusst die Interessen anderer Bürger. Sie verletzt deren Rechte und Freiheiten, daher haben die Verantwortlichen in Moskau beschlossen, die Parade nicht zuzulassen." Der CSD ist für den 27. Mai geplant.
Damit widersetzt sich die Stadt einer vor zwei Wochen getroffenen Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg. Dieser hatte Polen wegen Diskriminierung von Schwulen und Lesben verurteilt, weil 2005 der damalige Warschauer Bürgermeister Lech Kaczynski den CSD in der Hauptstadt verboten hatte (queer.de berichtete). Über eine Klage der Moskauer CSD-Veranstalter hat das Gericht bislang noch nicht entschieden, da noch nicht alle juristischen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft worden seien. Die Entscheidungen aus Straßburg sind – theoretisch – auch für Russland bindend. Das Gericht kann aber keine Sanktionen verhängen.
Im vergangenen Jahr eskalierte der Konflikt um den CSD. Nach einen juristischen Scharmützel hielt die Moskauer Stadverwaltung das Verbot aufrecht. Allerdings wollten die schwul-lesbischen Aktivisten diesmal nicht klein beigeben. Der CSD fand mit prominenter ausländischer Unterstützung statt. Allerdings schlugen Rechtsradikale und Polizisten viele der Teilnehmer zusammen, darunter auch den grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck (queer.de berichtete). Das löste auch in Deutschland eine Debatte um den CSD aus, weil der Russland-Experte der CDU Beck für seine Teilnahme kritisierte und ihm eine Mitschuld an seinen Verletzungen gab (queer.de berichtete).
In Moskau führten juristische Anfechtungen des Verbots stets ins Leere (queer.de berichtete). Umfragen zufolge befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung das harte Vorgehen gegen Schwule und Lesben (queer.de berichtete).
Homosexualität ist in Russland nach wie vor ein Tabu-Thema. Schuld daran ist vor allem das harte Vorgehen gegen Schwule durch der Kommunisten in der Zeit der Sowjetunion. Bis in die 80er Jahre wurden Schwule zwangsweise in Krankenhäuser eingewiesen, um sie mit Methoden wie Elektroschocks von ihrer Homosexualität zu "heilen". Erst 1993 wurde das Homo-Verbot aufgehoben. Allerdings berichten Menschenrechtsorganisationen, dass Russland in punkto Menschenrechte wieder auf den Stand der Sowjet-Zeit zurückfällt (queer.de berichtete).
15. Mai 2007















Nach dem Besuch einer Delegation des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Moskau hat sich der Präsident des Gerichtshofes, Jean Paul Costa, erfreut gezeigt, dass der Besuch in einem konstruktiven Klima stattfand. Der Präsident bedankte sich bei den russischen Behörden für den Empfang und sagte, die Treffen mit hochrangigen Richtern haben gezeigt, dass die russische Justiz das internationale Schutzsystem der Menschenrechte, das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet wurde, stark unterstützt. Er brachte auch seine Zufriedenheit über die positive Reaktion seiner Gesprächspartner auf den Aufruf der Delegation hinsichtlich der dringenden Ratifizierung von Protokoll Nr.14 zur Konvention zum Ausdruck. Es soll dem Gerichtshof die Möglichkeit geben, einfache Fälle wirksamer zu bearbeiten. Ihm wurde versichert, dass dieses Anliegen an die gesetzgebenden Behörden weitergeleitet wird. Das Protokoll, das von allen Mitgliedsstaaten des Europarates, mit Ausnahme der Russischen Föderation, ratifiziert wurde, kann erst in Kraft treten, wenn die letzte Ratifizierungsurkunde vorliegt.
„Wir betrachten diesen Besuch als sehr ermutigend. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Anliegen vernommen wurden und dass unsere Kollegen in der russischen Justiz verstanden haben, dass der Gerichtshof über wirksame Verfahrensinstrumente verfügen muss, um das Problem seiner Überlastung anzugehen“, sagte Jean Paul Costa nach seiner Rückkehr in Straßburg.
Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich dem gemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen. Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des EGMR variiert in den einzelnen Konventionsstaaten, da die Stellung der Menschenrechtskonvention von Staat zu Staat unterschiedlich ist.
In Deutschland steht sie im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Rechts. Gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 14. Oktober 2004 sollen die Urteile des EGMR Auslegungshilfen für die nationalen Gerichte sein. Eine schematische Vollstreckung der Urteile sei hingegen nicht statthaft.