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- 07. Juni 2007 1 Min.
Dresden (queer.de) - In Sachsen kann ein Standesamt auch künftig unterschiedliche Gebühren für eine Eheschließung zwischen Mann und Frau und die so genannte Verpartnerung von Schwulen und Lesben erheben. Am Mittwoch scheiterten die Grünen im Landtag mit einem Gesetzentwurf, der die ungleiche Behandlung beendet hätte.
Seit Oktober 2005 sind in Sachsen nicht mehr die Regierungspräsidien für Eingetragene Partnerschaften zuständig, sondern die Standesämter. Die Gebührenerhebung wurde allerdings den Kommunen überlassen, was trotz gleichen Verwaltungsaufwands zu unterschiedlichen, in der Regel höheren Beiträgen führte.
Während der CDU-Koalitionspartner SPD Verständnis für den Antrag der Grünen zeigte, lehnte die Union die Initiative geschlossen ab. Der Landtagsabgeordnete Stefan Brangs (SPD) kritisierte "Berührungsängste" bei den Christdemokraten. Manche könnten offenkundig nicht verstehen, "dass Frauen Frauen und Männer Männer lieben und dafür auch noch den Segen des Staates wollen".
Gleichstellung in Brandenburg
Im Bundesland Brandenburg können schwule und lesbische Paare unterdessen ab sofort unabhängig von ihrem Wohnort heiraten. Eine entsprechende Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beschloss der Landtag in Potsdam mit großer Mehrheit. Bislang durften Homosexuelle nur an dem Ort heiraten, wo sie gemeldet waren. (cw)















Bananenstaat = Sachsen!