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  • 15. Juni 2007 8 2 Min.

Hamburg (queer.de) - Der Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht abschließend beraten und beschlossen. Lebenspartner werden im gesamten hamburgischen Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt. Entgegen ersten Ankündigungen (queer.de berichtete) wurde einzig der Punkt "Gleichstellung im Beamtenrecht" aus dem Gesetzentwurf wieder entfernt. Bei den Beamten sollte eigentlich eine Gleichstellung mit den verheirateten Beamten bei Familienzuschlag, der Beihilfe und der Hinterbliebenenversorgung erfolgen.

Hamburg ein Nachzügler bei Gleichstellung?

"Mit diesem Gesetz ist Hamburg endgültig vom Vorreiter zum Nachzügler bei
der Gleichstellung Homosexueller geworden", erklärte daraufhin der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Lutz Kretschmann-Johannsen. Heftige Kritik auch von den Grünen, die den mit absoluter Mehrheit regierenden Christdemokraten "Angst vor der eigenen Courage" vorwerfen. Die CDU sei "offenbar dafür, schwule oder lesbische Beamte gegenüber Verheirateten schlechter zu stellen", erklärte der GAL-Abgeordnete Farid Müller.

CDU wirft Grünen Falschinformationen vor

Die CDU begründet die Ausklammerung der Beamten mit "rechtstechnischen bzw. verfassungsrechtlichen Gründen". Viviane Spethmann, CDU-Sprecherin im Ausschuss, erklärte gegenüber dem "Hamburger Abendblatt", dass wegen der laufenden Reform des Beamtenrechtes der Punkt erst später behandelt werde. Der CDU-Parlametarier und frühere LSU-Vorsitzende Roland Heintze, der das Anpassungsgesetz vorangetrieben hatte, kritisierte die Aussagen seines grünen Abgeordneten-Kollegen Müller scharf: "Dass Herr Müller die Tatsachen der Ausschusssitzung offenbar bewusst verschweigt bzw. falsch der Öffentlichkeit wiedergibt, stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Dem Anliegen der schwul-lesbischen Gleichberechtigung erweisen solche Irreführungen keinen guten Dienst."

LSVD zufrieden

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte, dass die Regierung das Landesrecht auch bei der Beihilfe und der Zweitwohnungssteuer angleicht, was vorher noch von der CDU abgelehnt worden war. Der LSVD hatte die Beratung des Gesetzentwurfs intensiv begleitet: "Leider ist es uns nicht gelungen, die CDU davon zu überzeugen, dass eine 'isolierte' Änderung des Bundesbeamten- und des Beamtenversorgungsgesetzes zugunsten der verpartnerten hamburgischen Landesbeamten verfassungsrechtlich unbedenklich ist", erklärte Pressesprecherin Renate Rampf. "Wir hoffen, dass das Beispiel der hamburgischen CDU als Anstoß wirkt und die CDU und die SPD in den anderen Bundesländern veranlasst, diesem Beispiel zu folgen." (pm/dk)

-w-

#1 gerdAnonym
  • 15.06.2007, 15:05h
  • So erstmal ist hierzu festzustellen, dass mit der Anpassung im Bundesland Hamburg ein grosser Fortschritt auf der Ebene der Bundesländer erzielt wurde. Nach den Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und abgeschwächt in Sachsen-Anhalt ("nur eine Teilanpassung") passt jetzt auch das Bundesland Hamburg sein Landesrecht vorbildlich an. Dies ist erstmal sehr erfreulich....noch schöner daran ist, dass es diesmal sogar von der CDU mitgetragen wird. Dafür ein Glückwunsch nach Hamburg an den Bürgermeister Ole von Beust. Insbesondere ist dies sehr positiv zu werten, da beispielsweise in Rheinland-Pfalz unter einer SPD-Regierung, wo SPD-Chef Beck regiert, immer noch keine Anpassung erfolgt ist. In Rheinland-Pfalz ist es sogar so, dass homosexuelle Paare in der Pfaz zum Landkreis müssen, da dort in den kreisangehörigen Städten die Landkreise zuständig sind.

    Wenn man Rheinland-Pfalz und Hamburg vergleicht, schneidet daher die SPD sehr schlecht ab. Der SPD-Vorsitzende Beck sollte endlich in Mainz handeln und dort ebenso das Landesrecht anpassen.

    Zum Thema: Beamtenversorung und Familienzuschlag sei angemerkt, dass hierfür die Bundesländer erst mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im letzten Jahr für diese Bereiche zuständig sind. Daher hat bisher in diesem Bereich noch keines der Bundesländer darauf reagiert.

    Festzuhalten ist, dass die CDU in Hamburg durchaus bereit ist bei Verabschiedung eines neuen Landesbeamtengesetzes dies anzupassen. Hierbei stellt sich dann aber meines Erachtens die Frage: bedarf es überhaupt eines Partnerzuschlags (sog. "Familienzuschlag") bei den Landesbeamten ? In dieser Form gibt es dies in der Privatwirtschaft nicht und ebenso bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes wurde dieser gestrichen. Also was soll dieser Zuschlag dann bei den Beamten ?

    Insgesamt ein grosser Fortschritt in Hamburg...wann also vollzieht das SPD-regierte Bundesland Rheinland-Pfalz diese notwendige Anpassung ?
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#2 wolfAnonym
  • 15.06.2007, 15:12h
  • na endlich bewegt sich was in deutschland.
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#3 SaschaAnonym
  • 15.06.2007, 15:45h
  • @wolf:

    Ja, und in 20 Jahren sind wir dann vielleicht formaljuristisch dort, wo Länder wie Spanien schon heute sind - oder auch nicht.
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