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- 25. Juni 2007 1 Min.
Brüssel (queer.de) - Um einen gemeinsamen Erfolg mit Polen verkünden zu können, haben die EU-Staaten bei ihrem Reform-Gipfel in der vergangenen Woche schwul-lesbische Interessen geopfert.
So konnte die homophobe polnische Regierung eine Erklärung durchsetzen, wonach die bereits im Jahr 2000 beschlossene Grunndrechtecharta nicht ihr Recht beeinträchtige, in bestimmten Bereichen eigene Gesetze zu verabschieden, etwa bei Fragen Gleichstellung homosexueller Paare, Schwangerschaftsabbruch und Klonen.
Konkret heißt das: Menschenrechte von Schwulen und Lesben in Polen können mit dieser Sonderklausel nicht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden. In allen anderen EU-Staaten – außer Großbritannien – wird die Grundrechtecharta dagegen bei Inkrafttreten des neuen EU-Vertrages rechtsverbindlich sein.
Die Charta orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und verbietet u.a. die Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Ausrichtung". (cw)















wann wacht die bevölkerung endlich auf, soviel weihrauch gibt es doch nicht ?