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- 16. Juli 2007 1 Min.
Bad Bentheim (queer.de) - Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlager und Volksmusik e. V. untersucht derzeit, ob die Reduzierung von Volksmusik-Sendungen im ZDF gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Der Verband sieht darin eine Diskriminierung alter Menschen, die dem AGG zufolge verboten ist.
"Wir haben diese Woche ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die Begründung dieser Entscheidung gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Sollte es positiv ausfallen, werden einige unserer Mitglieder Klage einreichen", erklärte Manfred Knöpke in der "Bild am Sonntag".
Trude Unruh, Chefin der Rentner-Partei "Die Grauen", sieht in der öffentlich-rechtlichen Abkehr von Volksmusik sogar eine eine "Beleidigung für alle, die Deutschland nach dem Krieg aufgebaut haben."
Das ZDF erklärte dagegen, dass es keine "gesetzlich verbrieftes Recht auf ,Beatles‘ oder Volksmusik" gebe. Die Rentner-Generation sei schließlich auch mit Beat und Rock der 60er-Jahre aufgewachsen.
Der Mainzer Sender will sich u.a. von Marianne und Michael trennen, um für Jüngere attraktiver zu werden. Die Marktanteile unter 14- bis 49-Jährigen sind zuletzt auf einen historischen Tiefstand von unter sechs Prozent gesunken. Dagegen werden bei über 50-Jährigen Anteile von über 20 Prozent erreicht. (dk)














