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https://queer.de/?7321
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- 25. Juli 2007 1 Min.
Köln (queer.de) - Die Homosexualität eines Ehemannes ist kein Scheidungsgrund, berichtet die Kölner "Monatsschrift für deutsches Recht" (11/2007) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg von Ende letzten Jahres. Es läge in diesem Fall – falls nicht weiteren Gründe hinzukämen – keine "schwere Härte" vor, deshalb müsse das Trennungsjahr eingehalten werden. Eine gleichgeschlechtliche Beziehung sei nicht mit der Missachtung der eigenen Ehefrau gleichzusetzen, so das Magazin weiter. In dem zitierten Fall handelte es sich um eine Frau, deren Mann ihr nach 32 Jahren seine Homosexualität gestand. (pm/dk)












