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- 26. Juli 2007 2 Min.
Leipzig (queer.de) – Eine Versicherung darf den überlebenden Partner einer Eingetragenen Partnerschaft vom Bezug der Hinterbliebenenrente ausschließen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Der Kläger war letztes Jahr bereits beim Verwaltungsgericht Koblenz unterlegen (queer.de berichtete).
Der Witwer war mit einem Arzt verpartnert, der bei der Bezirksärztekammer Koblenz versichert war. In deren Satzung ist festgelegt, dass Überlebenden einer Hetero-Ehe eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird – überlebenden Schwulen und Lesben jedoch nicht.
Die Richter sahen in der Ungleichbehandlung kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Wegen des in der Verfassung festgelegten Schutzes der Ehe sei die Bevorzugung von Heteropaaren zwar nicht zwingend geboten, aber dennoch zulässig. Die Versicherung dürfe sich bei "typisierender Betrachtung an der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ehen und Lebenspartnerschaften orientieren". Es müsse "in angemessener Zeit" geprüft werden, ob sich die "Lebenswirklichkeit" von Homo- und Hetero-Ehe annähere, erklärten die Richter.
LSVD: Schwarzer Peter weitergereicht
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, dass der Bundesgerichtshof den "Schwarzen Peter" nun an die Ärztekammer weitergegeben habe: "Der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof hatten bisher die Auffassung vertreten, dass der durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete besondere Schutz von Ehe und Familie den Anspruch von Lebenspartnern auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG völlig verdrängt." Jetzt müssten die verantwortlichen Versicherung aber prüfen, ob sich die Lage geändert habe. "Offenbar wollte der Sechste Senat den Zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht offen brüskieren und hat sich deshalb nur zu dieser gewundenen Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung durchringen können. Damit zwingt er die Betroffenen zu endlosen neuen Klagen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
FDP und Grüne: Gesetzgeber ist gefragt
FDP und Grüne fordern nun, dass die Bundesregierung endlich handelt und schwul-lesbische Paare gleichstellt. "Unverzüglich muss die notwendige Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe erfolgen", erklärte Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der liberalen Bundestagsfraktion. Daher seien Änderungen im Einkommenssteuerrecht, im Erbschaftssteuerecht, im Beamtenrecht und im Adoptionsrecht "unerlässlich". Das Gericht verkenne zudem, dass "das Bundesverfassungsgericht zuvor festgestellt hat, dass sich aus Art. 6 GG kein Gebot herleiten lasse, die Lebenspartnerschaft zu benachteiligen."
Den Forderungen schloss sich auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen an. Volker Beck erklärte auch, dass die Entscheidung juristisch nicht überzeuge: "Eine rationale Begründung, warum die gleiche Unterhaltsverpflichtung nicht die gleiche Hinterbliebenenversorgung zur Folge haben soll, bleiben die Leipziger Richter schuldig", so Beck. Die Regelung verstoße gegen die auf europäischer Ebene verbotene mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Identität und des Geschlechtes. (dk)















,beim Abschluß eines Vertrages lesen." Dieser Auffassung bin ich nicht wirklich! Der Verstorbene Lebenspartner zahlte wo möglich Jahre lang sein sauerverdientes Geld, in Form von Beiträgen dort ein. Und jetzt? Eine Schande für benanntes Unternehmen! Pfui!!!!!