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  • 02. August 2007 7 1 Min.

Berlin (queer.de) – Die Zeitschrift "Bravo" hat für ein Konzert gegen Jugendgewalt am 25. August unter dem Motto "Schau nicht weg" mit Bushido einen Rapper engagiert, der wegen seinen homophoben und frauenfeindlichen Texten umstritten ist.

Kritik kommt von den Berliner Grünen: "Selbst wenn sich Bushido gegen Gewalt an Schulen ausspricht, verbreitet er in seinen Texten doch die Botschaft, spätestens nach Schulschluss ist der Ring frei fürs 'Schwulenklatschen'. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht", erklärte Thomas Birk, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgordnetenhaus. "Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass es schwule Schüler gibt, die laut einer aktuellen Umfrage des Antigewaltprojektes Maneo hochgefährdet sind, Opfer homophober Gewalt zu werden". Die "Bravo"-Redaktion habe auf den mündlichen Protest Birks "wenig Problembewusstsein" gezeigt.

In seinen Liedern erklärt Bushido unter anderem: "Berlin wird wieder hart, denn wir verkloppen jede Schwuchtel" ("Berlin"). Die Textzeile "Ihr Tunten werdet vergast" wurde auf öffentlichen Druck hin von seinem damaligen Label "Universal" nicht veröffentlicht (queer.de berichtete). (pm/dk)

-w-

#1 hwAnonym
  • 02.08.2007, 16:56h
  • der staat hat das gewaltmonopol.
    er entscheidet alleine, wann und wie gewalt, von der ökonomischen bis hin zum beenden eines lebens,
    angewandt wird.
    die hege und pflege der gewaltkultur in der gesellschaft ist eine seiner ureigensten aufgaben.da wachsen lassen, dort zurückschneiden, da dulden und dort bekämpfen.
    diese gewalt dient zur absicherung der
    herrschenden eigentums- und produktionsverhältnisse eines staates.
    was für die kaste der politiker die bertelsmann-stiftung, ist für die kaste der jugendpräger die bravo.
    wenn es rentierlich erscheint, kann man in diesem falle über die befindlichkeit einer schwächeren minderheit hinwegsehen,
    ähnlich dem hinwegsehen über das völkerrecht, bei der anwendung von gewalt gegenüber schwächeren im aussenbereich
    des grundgesetzes(bertelsmann-studien)
    da beide ansätze privatrechtlich (bertelsmann/bravo)vorgetragen werden,
    belästigt der protest zu diesen events die staatskasse nicht.
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#2 ThomasAnonym
  • 02.08.2007, 16:58h
  • Ich versteh nicht warum solche Leute nicht wegen Volksverhetzung angezeigt werden.

    Wie kann es sein daß wenn einer den Arm zum Hitlergruß erhebt, er sofort angezeigt werden kann und dieser Bushido und diese anderen Möchtegernkünstler können sich auf "künstlerische Freiheit" berufen???
    Echt - das widert mich derart an!!!
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#3 tuxAnonym
  • 02.08.2007, 18:58h
  • @Thomas: Sie Dir den Artikel von queer.de über das "tunten vergasen" - Problem an.
    Damals hatte ich via Internet gegen ihn Strafanzeige u.a. wegen volksverhetzung erstattet.

    Das Verfahrewn wurde eingestellt, da es ja "nurt um eine verschwindend geringe Menge von menschen" ginge.

    P.S.: Gegen "G-Hot" habe icxh auch Strafanzeige erstattet, mal sehen, was mir die berliner StaA dann antwortet.
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