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  • 10. August 2007 26 2 Min.

München (queer.de) - Ein Münchener Amtsgericht hat die Unterhaltsforderungen eines Schwulen an seinen Ex-Lebenspartner abgewiesen, weil nach Ansicht des Richters "in derartigen Kreisen üblicherweise andere Moralvorstellungen vorherrschen als bei ehelichen Lebensgemeinschaften." Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die Rechtsanwältin des Schwulen hat bereits einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, der in den nächsten Tagen behandelt werden soll. Außerdem beklagt die an der Regierung der Stadt München beteiligte Rosa Liste, dass dieser Vorfall ein "besonders krasses Beispiel von Vorurteilen und Ungleichbehandlung" sei.

In dem Fall ging es um Andreas H., der sich von seinem Eingetragenen Lebenspartner trennen wollte. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat der finanziell schlechter da stehende Partner Anspruch auf Unterhalt. H. wollte den Unterhalt seines Partners jedoch nicht finanzieren, weil dieser schon während des Bestehens der Homo-Ehe eine Beziehung mit einem anderen Mann gehabt habe. Der Richter lehnte den Antrag von Andreas H. jedoch ab, weil Schwule eben andere Moralvorstellungen hätten und Eingetragene Partnerschaften deswegen nicht mit der Hetero-Ehe gleichgesetzt werden könnten.

Stadtrat Thomas Niederbühl (Rosa Liste) zeigte sich entsetzt über das Urteil: "Es ist fast schon zynisch, wenn der Richter bei einem schwulen Paar pauschal einen unmoralischen Lebenswandel unterstellt." Schließlich sei die Homo-Ehe doch eingeführt worden, "damit Lesben und Schwule in einem rechtlichen Rahmen ein gemeinsames Leben führen können wie heterosexuelle Ehepaare auch". (dk)

-w-

#1 GaultierAnonym
#2 ChristianAnonym
  • 10.08.2007, 13:48h
  • Das darf ja wohl nicht wahr sein. Das allerletzte. Ich habe keine anderen Moralvorstellungen. Ich lebe mit meinem Partner in einer monogamen Beziehung, genau wie viele Hetero Paare.

    Bedeutet das nun, dass Hetero Paare ihr Recht auf Unterhalt verwirkt haben, wenn einer von beiden fremd geht?
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#3 wolfAnonym
  • 10.08.2007, 14:20h
  • irgendwie kann man sich über die rechtssprechung in diesem land, speziell in der letzten zeit nur noch wundern.
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