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- 15. August 2007 1 Min.
Münster (queer.de) - Die Eltern eines Achtklässlers, der einen Mitschüler als "schwul" gehänselt hat, klagten vor einem Verwaltungsgericht gegen einen schriftlichen Verweis – und erzielten einen Teilerfolg. Wie die "Westfälischen Nachrichten" berichteten, soll der Schüler eines städtischen Gymnaisums in Münster in einer unbeaufsichtigten Schulstunde ein Lied angestimmt haben, das einen anderen als schwul verspottet. Als dieser Schüler auch von anderen gehänselt wird, kommt es zu Rangeleien. Drei Akteure erhalten einen Verweis.
Daraufhin legten die Eltern Widerspruch ein. Sie argumentierten, dass vor dem Verweis pädagogische Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Die Schule wies das ab, weil der Jugendliche bereits zuvor negativ aufgefallen sei.
Daraufhin klagten die Eltern. Die Richterin vermittelte jetzt einen Kompromiss zwischen Eltern und Schule. Der Verweis soll zum Ende des Schuljahres aufgehoben werden, wenn der inzwischen 14-Jährige nicht mehr negativ auffällt. Die Stadt übernimmt 250 Euro Prozesskosten; die übrigen Aufwendungen in Höhe von rund 1.000 Euro tragen die Eltern. (dk)
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