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  • 15. August 2007 9 1 Min.

Münster (queer.de) - Die Eltern eines Achtklässlers, der einen Mitschüler als "schwul" gehänselt hat, klagten vor einem Verwaltungsgericht gegen einen schriftlichen Verweis – und erzielten einen Teilerfolg. Wie die "Westfälischen Nachrichten" berichteten, soll der Schüler eines städtischen Gymnaisums in Münster in einer unbeaufsichtigten Schulstunde ein Lied angestimmt haben, das einen anderen als schwul verspottet. Als dieser Schüler auch von anderen gehänselt wird, kommt es zu Rangeleien. Drei Akteure erhalten einen Verweis.

Daraufhin legten die Eltern Widerspruch ein. Sie argumentierten, dass vor dem Verweis pädagogische Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Die Schule wies das ab, weil der Jugendliche bereits zuvor negativ aufgefallen sei.

Daraufhin klagten die Eltern. Die Richterin vermittelte jetzt einen Kompromiss zwischen Eltern und Schule. Der Verweis soll zum Ende des Schuljahres aufgehoben werden, wenn der inzwischen 14-Jährige nicht mehr negativ auffällt. Die Stadt übernimmt 250 Euro Prozesskosten; die übrigen Aufwendungen in Höhe von rund 1.000 Euro tragen die Eltern. (dk)

#1 SvenAnonym
  • 15.08.2007, 19:58h
  • Ein guter Beweis, dass nicht die Lehrer schuld sind an dem teils mangelhaften Sozialverhalten einiger Jugendlichen und junger Erwachsener.
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#2 JanAnonym
  • 15.08.2007, 22:53h
  • @1: Doch sind sie schon. Denn ein Verweis wäre
    fast immer überflüssig, wenn die Übeltäter einfach
    ehrlich benotet würden. Meistens fallen die
    üblichen Verdächtigen nämlich nicht gerade durch
    herausragende Noten auf und würden über kurz
    oder lang selbst von der Schule fliegen. Habe es
    bei mir in der Schule früher selbst erlebt. Die
    ekelhaftesten Typen wurde alle von
    Kuschelpädagogen durchgeschleust. Naja, die
    gleichen Idelogen wie hier im Forum oft am Werk.
    Wie gut dass ich da weg bin und die nie wieder
    sehen muss. Einer arbeitet jetzt als Betonmischer.
    Da werden ich ihm wohl hoffentlich so schnell nicht
    mehr begegnen.
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#3 SvenAnonym
  • 16.08.2007, 00:51h
  • Wieso Ideloge?
    Drei haben sich ohne Aufsichtskraft geprügelt. Drei Verweise wurden ausgesprochen. Nix mit kuscheln.

    Die Eltern eines Schülers, der offensichtlich schon häufiger negativ aufgefallen ist, haben dagegen geklagt.Signal für den Schüler: "Ich darf mich daneben benehmen."
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