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https://queer.de/?7432
  • 16. August 2007 25 2 Min.

München (queer.de) – Der Bundesfinanzhof hat in einem gestern bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass die Benachteiligung von verpartnerten Schwulen und Lesben gegenüber verheirateten Heterosexuellen im Erbschaftssteuerrecht verfassungskonform ist. Im vorliegenden Fall verstarb die Lebenspartnerin einer lesbischen Frau, woraufhin das Finanzamt bei der Erbschaftsstuer die Steuerklasse III ansetzte, bei der nur ein minimaler Freibetrag in Höhe von 5.200 Euro besteht. Ehepartner erhalten dagegen 307.000 Euro steuerfrei.

Die Richter entschieden nun, dass der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber anderen Lebensformen begünstigen darf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht verletzt. Gleichzeitig erklärten sie aber, dass die Regierung Eingetragene Partnerschaften nicht benachteiligen muss – und das trotz des im Grundgesetz festgeschriebenen besonderen Schutzes der Ehe, weil "das Institut der Ehe durch das LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz, Red.) weder geschädigt noch beeinträchtigt" werde. Das Gericht berief sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

CDU gegen Gleichstellung, SPD dafür

Derzeit gibt es innerhalb der Bundesregierung eine Diskussion, ob bei der Erbschaftssteuer der Freibetrag für Schwule und Lesben erhöht werden soll (queer.de berichtete). Die CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött stellte aber klar, dass die Ehe dem Grundgesetz zufolge privilegiert sein sollte: "Die Ehe ist eine besondere Institution und darf den Lebenspartnerschaften nicht komplett gleichgesetzt werden". Dagegen spricht sich Christel Humme (SPD) für eine Angleichung von Ehe- und Eingetragenen Lebenspartnern aus: "Eine Ungleichbehandlung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber Ehepartnern ist für die SPD und mich nicht akzeptabel." Auch FDP, Linke und Grüne sind dafür, Schwule und Lesben beim Erbschaftssteuerrecht nicht länger zu benachteiligen.

Im April hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass Homo-Paare keinen Anspruch auf Ehegattensplitting haben (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 keine halben Sachen!Anonym
#2 RabaukeAnonym
  • 16.08.2007, 13:15h
  • Eine Frechheit von höchstem Niveau!!!! Zahlen wir als nicht die Steuerklasse 1 und somit schon die höchsten Abgaben. Wenn ich meine Heteroangestellten plötzlich benachteilige ( kein Weihnachts oder Extrageld), weil Diese ja vom Staat schon genügend Schutz haben? Dann bekommen die Homos bei mir auch mehr Gehalt, weil Heteros ja andere Vorzüge haben. Wißt ihr was dann losgehen würde? Fakt ist eines: Dieser Staat diskriminiert weiter und das mit dem "Segen" der Bundesrichter. Man sollte den ganzen "Laden" in die Luft jagen! Frechheit.
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#3 JohannesAnonym
  • 16.08.2007, 13:38h
  • Selbstverständlich ist die Benachteiligung von Lebenspartnern Verfassungskonform, weil von Lebenspartnerschaften in der Verfassung nichts steht und die Ehe nur nicht "benachteiligt" werden darf (Gleichstellung mit Ehe natürlich möglich).

    Was allerdings NICHT verfassungskonform ist, ist der Fakt, dass Homosexuelle keine gleichgeschlechtlichen EHEN eingehen DÜRFEN!
    Da dies bei einer objektiven Auslegung der Verfassung eindeutig gestattet werden muss und der Staat seiner Aufgabe, entsprechende Gesetze zu verfassen, einfach nicht nachkommen will.
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